Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Thema "Wahlen".
Haben Sie Fragen dazu, so wenden Sie sich gern an die zuständige Sachbearbeiterin in der Stadtverwaltung Lauta:
Bianka Kulk
Tel. 035722 361-31
bianka-kulk@lauta.de
Wahltermine
Planmäßig stehen folgende Wahlen an:
Europaparlament und Kommunalwahlen (Kreistag Bautzen, Stadtrat Lauta, Ortschaftsrat Laubusch und Ortschaftsrat Leippe-Torno)
(Amtszeit: 5 Jahre)
09. Juni 2024
Sächsischer Landtag
(Amtszeit: 5 Jahre)
01. September 2024
Bekanntmachungen für die Wahl zum Stadtrat und für die Ortschaftsräte am 09.06.2024 in der Stadt Lauta
- Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen (2,3 MiB)
- ÖB - Zulassung Wahlvorschläge Stadtrat Lauta.pdf (1,6 MiB)
- ÖB - Zulassung Wahlvorschläge Ortschaftsrat Laubusch.pdf (984,0 KiB)
- ÖB - Zulassung Wahlvorschläge Ortschaftsrat Leippe-Torno.pdf (716,8 KiB)
Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes sowie § 33 Sächsisches Meldegesetz über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen
Gemäß § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) sowie § 33 des Sächsischen Meldegesetzes darf die Gemeinde als Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten auf Antrag Gruppenauskunft aus dem Melderegister über Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.
Im Kalenderjahr 2024 finden am 09.06.2024 die Europa- und Kommunalwahlen sowie am 01.September 2024 die Landtagswahlen statt.
Übermittelt werden dürfen:
• Familiennamen,
• Vornamen unter Kennzeichnung des Rufnamens,
• Doktorgrad,
• Anschrift,
Eine Auskunftserteilung erfolgt nicht, soweit
• der Betroffene für eine JVA, ein Krankenhaus, Pflegeheim oder eine ähnliche Einrichtung im Sinne von § 52 Bundesmeldegesetz gemeldet ist,
• eine Auskunftssperre vorliegt,
• die betroffene Person der Auskunftserteilung, der Veröffentlichung oder der Übermittlung ihrer Daten widersprochen hat oder widerspricht.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen bei der
Stadtverwaltung Lauta
Einwohnermeldeamt
Karl-Liebknecht-Straße 18
02991 Lauta
und gilt bis auf Widerruf.
Bereits früher eingelegte Widersprüche gegen Auskünfte vor Wahlen gelten fort.
gez. Grader
Hauptamt