Stellenausschreibungen

An dieser Stelle finden Sie in unregelmäßigen Abständen Stellenausschreibungen der Stadt Lauta. Ein Besuch auf dieser Seite lohnt sich daher immer.

Aktuell sind folgende Stellenausschreibungen veröffentlicht:

Unterstützungskräfte (m/w/d) (in Teilzeit, als geringfügige Beschäftigung möglich)

Zu den städtischen Gebäuden in Lauta gehören unter anderem

  • das Kulturhaus Laubusch in der Hauptstraße 10 im Ortsteil Laubusch und
  • das Kulturhaus Torno in der Schulstraße 10a im Ortsteil Torno sowie
  • weitere Räumlichkeiten in der Stadt und den Ortsteilen.

Die Bewirtschaftung und Erhaltung der Räumlichkeiten erfolgt durch mehrere geringfügig beschäftigte Unterstützungskräfte.

Zum 01.01.2026 (oder auch früher) sucht die Stadt Lauta vorrangig für das Kulturhaus Laubusch (bis zu 16 Std./Wo.) sowie ergänzend für das Kulturhaus Torno (bis zu 4 Std./Wo.) und weitere Einrichtungen

eine oder mehrere Unterstützungskräfte (m/w/d)

(in Teilzeit, als geringfügige Beschäftigung möglich)

(Die Einstellung mehrerer Unterstützungskräfte wird zur Absicherung der gegenseitigen Vertretung bevorzugt.)

Ihr Arbeitsgebiet

  • Unterstützung bei der Erhaltung der Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit der Objekte sowie der Außenanlagen
    • Kontrollgänge, ggf. eigenständige Behebung oder Meldung von Mängeln,
    • Reinigungsarbeiten der Räumlichkeiten, Flure und Treppenhäuser, Sanitäranlagen,
    • Reinigung Terrassen und Außenanlagen,
    • Pflege der Grünanlagen und Beete, einschließlich Bepflanzung, Heckenschnitt, Mäharbeiten.
  • Unterstützung bei der Organisation sowie Vor- und Nachbereitung städtischer Veranstaltungen und kultureller Angebote
    • Schlüsselübergabe, Einweisung und Endabnahme bei Vermietung,
    • Einrichtung der Räumlichkeiten und Bestuhlung, sowie Unterstützung bei der Nachbereitung für Veranstaltungen der Stadt.

Unser Angebot

  • Arbeitsverhältnis auf Geringfügigkeitsbasis im Umfang von 4 bis 8 Wochenstunden
    oder im Rahmen einer SV-pflichtigen Beschäftigung im Umfang von 10 bis max. 20 Wochenstunden.
  • Einstellung und Vergütung auf Grundlage des TVöD-VKA nach Entgeltgruppe E1
    mit attraktiven Rahmenbedingungen.

Ihr Profil

  • Sie sind körperlich fit und motiviert, den Erhalt und den Betrieb der kulturellen Einrichtungen durch Ihren Einsatz zu unterstützen.
  • Sie sehen die Arbeit, sind handwerklich begabt und scheuen auch Hauswirtschafts- und Reinigungsarbeiten nicht.
  • Sie sind bereit nach Bedarf an verschiedenen Wochentagen flexibel eingesetzt zu werden.

Wir haben Ihr Interesse geweckt? – Dann bewerben Sie sich!

Senden Sie Ihre Kurzbewerbung unter Angabe Ihrer angestrebten Wochenstundenzahl bitte bis 09.11.2025 an:

Stadtverwaltung Lauta
Personalabteilung
K.-Liebknecht-Str. 18
02991 Lauta

Elektronische Bewerbungen richten Sie an:

bewerbung@lauta.de,
zusammengefasst als ein PDF-Dokument (max. 15 MB).
Andere Dateiformate, wie z. B. Word- oder Bilddateien, können aus internen sicherheitsrelevanten Vorgaben nicht bearbeitet und die Bewerbung im Auswahlverfahren somit nicht berücksichtigt werden.

Weitere Hinweise:

  • Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis über die Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
  • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Erstattung von Auslagen oder Bewerbungskosten nicht erfolgen kann.
  • Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber datenschutzrechtlich vernichtet. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt ist.

Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren:

Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein Kontaktformular an uns übermittelt. Schließen wir mit einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Die Stellenausschreibung steht Ihnen HIER zum Download bereit...

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