Informationen aus dem Rathaus

Aktualisierung zur Sanierung der Karl-Liebknecht-Straße - Update 01.07.2026

Die im Rahmen der Gewährleistungsarbeiten vorgesehenen Asphaltarbeiten sollen bei geeigneter, trockener Witterung   

am 02. Juli 2026 und 03. Juli 2026

durchgeführt werden. Sollte eine Ausführung witterungsbedingt nicht möglich sein, werden die Arbeiten unverzüglich nachgeholt, sobald die Witterungsverhältnisse dies zulassen.

Mit Abschluss der Asphaltarbeiten wird der Bahnübergang in der Karl-Liebknecht-Straße wieder für den Verkehr freigegeben.
Die bestehende Vollsperrung der Karl-Liebknecht-Straße muss jedoch aufgrund der noch ausstehenden Arbeiten am Gehweg auf der Friedhofsseite weiterhin bestehen bleiben. Nach derzeitiger Planung dauert die Vollsperrung bis 31. Juli 2026.

Sollten die Restarbeiten früher als geplant abgeschlossen werden können, wird die Karl-Liebknecht-Straße selbstverständlich bereits vor dem genannten Termin wieder für den Verkehr freigegeben.

Die Stadt Lauta bedankt sich bei allen Verkehrsteilnehmern sowie den Anwohnern für ihr Verständnis und ihre Geduld während der Bauarbeiten.

Bürger-Umfrage der Stadt Lauta „Gebt dem Plateau einen Namen!“

Nachdem im Jahr 2025 in der Gartenstadt Lauta Nord das Plateau an der Straße am Markt neugebaut wur-de, ist die Stadt Lauta auf der Suche nach einem

identitätsstiftenden Namen
für die aufgewertete Mittelinsel in Lauta-Nord.

In der ersten Stufe der Bürgerumfrage haben wir über zwanzig verschiedene Namensvorschläge erhalten.
Nun soll in der zweiten Stufe die Abstimmung zu den beiden favorisierten Namen erfolgen.
 
Die Abstimmung läuft vom 17.06.2026 – 26.07.2026 und kann ganz einfach online über folgenden Link
sowie in Papierform mit dem angefügten Abschnitt bei der Stadtverwaltung Lauta im Rathaus in der Karl-Liebknecht-Str. 18 eingereicht werden.
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Abstimmung zur Bürger-Umfrage „Gebt dem Plateau einen Namen!“
Stimmen Sie ab, welchen identitätsstiftenden Namen das Plateau in Lauta Nord zukünftig tragen soll.
Zur Auswahl stehen die beiden favorisierten Namensvorschläge.
 
  Gebrüder-Simon-Platz   Alte Marktstufe
 
 
Einzureichen bis zum 27.07.2026 im Rathaus der Stadt Lauta, Karl-Liebknecht-Str. 18, 02991 Lauta.

Rücksicht statt Reifenspuren: Warum Grünflächen und Gehwege keine Parkplätze sind

Ein alltägliches Bild mit Folgen

Immer wieder sind Fahrzeuge zu beobachten, die teilweise oder vollständig auf Grünflächen oder Gehwegen abgestellt werden. Was für manche Autofahrer eine praktische Lösung zum Parken ist, kann erhebliche Folgen für Umwelt, Infrastruktur und Verkehrssicherheit haben.

Schäden an Grünflächen

Grünflächen erfüllen wichtige Aufgaben im Stadtbild. Sie verbessern das Mikroklima, speichern Regenwasser und bieten Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Durch das Befahren und Beparken werden Böden verdichtet, Grasnarben zerstört und die Regenerationsfähigkeit der Flächen eingeschränkt. Oft entstehen dauerhaft kahle Stellen und kostenintensive Schäden.

Gehwege müssen frei bleiben

Gehwege dienen dem sicheren Fußgängerverkehr. Werden sie durch parkende Fahrzeuge eingeengt oder blockiert, entstehen insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen Probleme. Eltern mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie ältere Menschen sind häufig gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen.

Rechtliche Situation

Nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung ist das Parken auf Gehwegen grundsätzlich nur dort erlaubt, wo es ausdrücklich durch Verkehrszeichen zugelassen wurde. Auch das Parken auf öffentlichen Grünflächen ist in der Regel nicht gestattet und kann mit Verwarnungs- oder Bußgeldern geahndet werden. (Parken auf Grünflächen: 55 € und Parken auf dem Gehweg: 55 €)
Innerhalb einer Ortschaft ist das Parken auf der Straße, solange es nicht anders ausgeschildert ist, an übersichtlichen Stellen mit einer Mindestrestbreite von 3,05m zulässig.

Gemeinsam Verantwortung übernehmen

Die Stadtverwaltung appelliert an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, ausgewiesene Parkflächen zu nutzen bzw. das Kraftfahrzeug auf den privaten Grundstücksflächen abzustellen (bspw. im Eigenheimbereich) Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Menschen sowie die städtische Infrastruktur. Sie helfen damit, Grünanlagen zu erhalten und sichere Wege für alle zu gewährleisten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Fahrbahnerneuerung B96 - Straßensperrungen ab 06.07.2026 - 16.10.2026

Information vom LANDESAMT FÜR STRASSENBAU UND VERKEHR:

Am 6. Juli beginnen die Arbeiten im zweiten Bauabschnitt der Fahrbahnerneuerung der B 96 zwischen Lauta, Lauta Dorf und der Landesgrenze zu Brandenburg.

Die Maßnahme umfasst die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn auf einer Gesamtlänge von rund drei Kilometern. Die neue Asphaltbinder- und Asphaltdeckschicht schließt an den Altbestand an. Außerorts werden die Bankette auf einer Breite von etwa einem Meter erneuert, innerhalb der Ortslagen werden vorhandene Randeinfassungen abschnittsweise ersetzt. Zudem wird die Markierung erneuert. Die Gesamtmaßnahme im Auftrag der Niederlassung Bautzen des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr soll voraussichtlich bis Mitte Oktober abgeschlossen werden.

Die Arbeiten werden abschnittsweise unter Vollsperrung ausgeführt.
Es sind fünf zeitlich aufeinanderfolgende Bauabschnitte geplant, wobei die Bauzeiten bauablaufbedingt variieren können:

  1. Abschnitt von der sächsisch-brandenburgischen Landesgrenze bis Kreuzung S 103;
    Baulänge von rund einem Kilometer; Bauzeit: 6. Juli bis voraussichtlich 22. Juli
  2. Abschnitt von der Kreuzung S 103 bis Ortsausgang Lauta Dorf;
    Baulänge von rund 300 Metern; Bauzeit: voraussichtlich 23. Juli bis 4. August
  3. Abschnitt vom Ortsausgang Lauta Dorf bis Kreuzung Friedrich-Engels-Straße;
    Baulänge von rund 700 Metern; Bauzeit: voraussichtlich 5. August bis 21. August
  4. Abschnitt von der Kreuzung Friedrich-Engels-Straße bis Lausitzer Straße;
    Baulänge von rund 700 Metern; Bauzeit: voraussichtlich ab 24. August
  5. Abschnitt von der Lausitzer Straße bis Kreuzung Mittelstraße / Weststraße;
    Baulänge von rund 500 Metern; Bauzeit: voraussichtlich bis 16. Oktober

Während der gesamten Bauzeit wird der Verkehr zwischen Hoyerswerda und Senftenberg über eine großräumige Umleitungsstrecke geführt. Diese verläuft von Lauta über die B 96 nach Hoyerswerda, weiter über die S 234 und die B 156 in Richtung A 13 und anschließend zurück auf die B 96 Richtung Senftenberg. In der Gegenrichtung gilt die Umleitung entsprechend.

Die Vollsperrung hat Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr. Es wird eine Ersatzhaltestelle auf der Friedrich-Engels-Straße in Lauta eingerichtet. Nach Ende der Sommerferien in Brandenburg am 21. August läuft der ÖPNV-Verkehr wieder regulär. Fahrgäste werden gebeten, sich bei den Unternehmen Regionalbus Oberlausitz (RBO) und der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz (VGOSL) über die Nutzung der Haltestellen während der Bauzeit zu informieren und auf die Hinweise der Verkehrsunternehmen zu achten.

Die Gesamtkosten betragen rund 1,2 Millionen Euro. Sie werden aus dem Haushalt der Bundesrepublik Deutschland finanziert.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer und Anwohner um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen sowie um eine umsichtige Fahrweise im Bereich der Baustelle und auf den Umleitungsstrecken.

Die letzten Alttextilsammelbehälter verschwinden

Aufgrund der anhaltenden schwierigen Marktlage im Alttextilbereich, steigender Kosten in Sammlung, Transport und Verwertung sowie zusätzlicher Belastung durch Fehlwürfe und Entsorgungskosten ist ein wirtschaftlicher Betrieb der Sammlung nicht mehr möglich.

Der letzte in Lauta verbliebene Aufsteller für Alttextilsammelbehälter, der Volkssolidarität KV BZ e.V., kündigt zum 31.08.2026 sämtliche Rahmenverträge mit allen Städten und Gemeinden.

Das bedeutet, dass bis Ende August 2026 sämtliche Altkleider-Container aus unserem Stadtbild entfernt werden.

Wir prüfen alternative Entsorgungsmöglichkeiten und informieren Sie über die Ergebnisse zur gegebenen Zeit.

Ihr Bau- und Ordnungsamt

Übungsbekanntgabe der Bundeswehr - 04.09.2026 - 18.09.2026

Nach Mitteilung durch das Landratsamt Bautzen, Ordnungsamt/Brand- und Katastrophenschutz, führt die Bundeswehr in der Zeit vom 04.09.2026 bis 18.09.2026 eine Truppenübung u. a. auf dem Gebiet des Landkreises Bautzen durch. Diese findet auch außerhalb von militärischen Anlagen statt.

Die eingesetzte Übungstruppe umfasst 45 Soldaten mit 8 Fahrzeugen.

Etwa 100 unbemannte Ballone mit Flugblättern als Beschwerung (max. 16/Tag) sowie 150 Windmessballone (max. 12/Tag) werden im Übungszeitraum Richtung Truppenübungsplatz Oberlausitz auf den Weg gebracht, wobei die Flugrichtung aufgrund der an diesen Tagen vorherrschenden Windrichtung nicht vorhersehbar ist.

Ihr Bau- und Ordnungsamt

Medieninformation des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen

Haushaltsbefragung - Mikrozensus 2026 gestartet

Eine umfassende Bevölkerungszählung, wie der Zensus 2022, findet im Freistaat Sachsen, wie im gesamten Bundesgebiet, nur alle 10 Jahre statt.
Hingegen wird der Mikrozensus, auch "kleine Volkszählung" genannt, jährlich durchgeführt.    

Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, bei der ein Prozent der sächsischen Bevölkerung (rund 20.000 Haushalte) stellvertretend für alle von Januar bis Dezember zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche, Ausbildung und Quellen des Lebensunterhalts befragt werden.

Lesen Sie HIER die vollständige Medieninformation...

Wichtige Information an alle Garageneigentümer im Garagenkomplex „Ehemalige Aschekippe“ Laubusch

Nutzung der Zufahrt zum Garagenkomplex mit PKW - Jährliche Unterweisung der Verhaltensanforderungen

Für die Unterweisung aller berechtigter Personen ist die Stadt Lauta verantwortlich.

Die Zufahrt zum Garagenkomplex „Ehemalige Aschekippe“ in der Gemarkung Laubusch, Flur 1, Flurstück 38/5 und 39/10, verläuft über Sperrgebiet der LMBV.

Für die dafür vorliegende Sondergenehmigung bis 31.12.2026 bedarf es einer jährlichen Unterweisung der Verhaltensanforderungen aller berechtigten Personen (entsprechend der Miet- und Pachtverträge).

Bitte lesen Sie sich die ALLGEMEINEN VERHALTENSANFORDERUNGEN und die ZUSÄTZLICHEN VERHALTENSANFORDERUNGEN genau durch. Diese können Sie sich auch in Papierform aus dem Stadtanzeiger 01/2026 für Ihre Unterlagen entnehmen.

Hinweis zum Zahlungsverkehr mit der Stadt Lauta

Es wird darauf hingewiesen, dass die Banken seit Oktober 2025 bei allen Überweisungen, Echtzeitüberweisungen, Daueraufträgen und Terminüberweisungen eine automatische Prüfung von Namen und IBAN durchführen. Dies dient dem Schutz des Zahlungsverkehrs und bringt mehr Sicherheiten bei Buchungen.

Bitte achten Sie bei Überweisungen, Daueraufträgen und sonstigen Zahlungsaufträgen auf eine korrekte Angabe der Bankverbindung. Diese lautet wie folgt:

Empfänger: Stadt Lauta
IBAN DE82 8505 0300 3000 1003 76
BIC: OSDDDE81XXX
Ostsächsische Sparkasse Dresden

 

Elektronische Kommunikation mit der Stadtverwaltung Lauta

Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Stadtverwaltung Lauta versenden, so beachten Sie bitte, dass wir nur ausgewählte Dateiformate und Anwendungen unterstützen können. Bitte senden Sie uns nur PDF-Dateien oder JPG-Dateien.

Alle Dateiformate, in denen automatisierte Abläufe oder Programmierungen (sogenannte Makros) verwendet werden, werden aus Sicherheitsgründen vom System abgewiesen und können somit nicht vom jeweiligen Sachbearbeiter bearbeitet werden.

Sollte es vorkommen, dass Sie auf eine E-Mail keine Antwort erhalten, wenden Sie sich bitte telefonisch an den jeweiligen Sachbearbeiter oder schriftlich an die Stadtverwaltung Lauta, Karl-Liebknecht-Straße 18, 02991 Lauta.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Stadtverwaltung Lauta

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