Informationen aus dem Rathaus

Grabsteinüberprüfung

Grabsteine auf den Friedhöfen in Lauta, Lauta Dorf, Laubusch, Leippe und Torno werden überprüft!

Die Prüfung der Standsicherheit der Grabsteine auf unseren Friedhöfen wird auch in diesem Jahr mit Hilfe eines geeichten Grabsteinprüfgerätes (Kipp-Tester) durchgeführt.

Das geschieht auf der Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift für Friedhöfe gemäß VSG 4.7 § 9 Abs. 2 in der Fassung vom 01.01.2000 (Ausgabe 01.05.2017). Diese Vorschrift sagt aus, dass die erforderliche Standfestigkeit gegeben ist, wenn das Grabmal unter Beachtung der gegebenen Vorsicht mit einer Kraft von 300 N belastet werden kann und dabei keinerlei Schwankungen aufweist.

Die Friedhofs- bzw. Stadtverwaltung Lauta wird die Prüfung auf den Friedhöfen von Anfang April bis Ende Mai 2024 durchführen und die Standsicherheit stehender Grabmale wie o.g. feststellen.

Grabsteine, die nicht mehr die erforderliche Standsicherheit aufweisen, werden mit einem Aufkleber versehen. Der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, umgehend für Abhilfe zu sorgen. Für Schäden, die durch umgestürzte Grabmale verursacht werden, haftet der Nutzungsberechtigte. Wir verweisen hierzu auf den § 15 der aktuell gültigen Friedhofssatzung.

Ihre Friedhofsverwaltung

Amtliche Haushaltsbefragung - Mikrozensus 2024

Jährlich wird im Freistaat Sachsen - wie im gesamten Bundesgebiet - der Mikrozensus durchgeführt. Der Mikrozensus ("kleine Volkszählung") ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, bei der ein Prozent der sächsischen Bevölkerung (rund 20.000 Haushalte) von Januar bis Dezember zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule oder Hochschule und Quellen des Lebensunterhalts befragt wird.

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Kostenlose Abgabe von Wildblumensamen zur Insektenförderung

Wer seinen Garten naturnah gestalten und zugleich Insekten fördern möchte, der ist gut beraten, Bereiche mit Wildblumen anzulegen. Die Stadt Lauta stellt ihren Bürgerinnen und Bürgern sowie Schulen und Kindergärten kostenlos Wildblumensamen für den Garten zur Verfügung. Interessierte Einwohner können mit der  Insektenmischung eine bunte Blumenwiese im eigenen Garten schaffen oder die Samen in Kübel oder Kasten auf dem Balkon aussäen.

Die kostenlosen Samentütchen beinhalten eine Mischung 28 verschiedener einjähriger Wild- und Gartenblumen, wie z. B. Kornblumen, Klatschmohn, Duftresede, Sonnenhut, Koriander, Natternkopf, Bechermalven und Leinkraut.

Etwa bis Ende Mai kann man die Blumensamen gut aussäen. Ein Tütchen reicht, um ca. einen Quadratmeter Fläche zu begrünen. Vor der Aussaat sollte der  eher magere, sandige Boden etwas aufgelockert werden. Bei einer Aussaat in einem Balkonkasten sollte keine gedüngte Blumenerde, sondern z.B. torffreie Anzuchterde verwendet werden. Das Saatgut wird dünn ausgesät und angedrückt, jedoch nicht mit Erde bedeckt. Damit die Samen keimen, müssen sie gleichmäßig feuchtgehalten werden. Nach etwa 8 Wochen kann mit den ersten Blüten gerechnet werden.

Wildblumen sind für Bienen, Hummeln, Falter und Käfer eine wichtige Nahrungsquelle. Die Stadt Lauta möchte gemeinsam mit ihren Bürgern einen kleinen Beitrag dazu leisten, Lebensraum aufzuwerten und so dem Insektensterben entgegenzuwirken.

Die Blumensamenmischung und weitere Informationen zur naturnahen Gartengestaltung sind im Bauamt der Stadtverwaltung Lauta, Zi. 29, bei Frau Antje Weiß, Tel. 035722 361-33, erhältlich.

Abholung ab 01.03.2024 solange der Vorrat reicht.

Landkreis Bautzen: Messfahrzeug im Einsatz

Eine Information des Landratsamtes Bautzen vom 16.02.2024

Das Projekt „Digitale Integrationsplattform für Straßendaten“ (DIS) geht in die nächste Projektphase. Die Digitalisierung der Straßennetze aller 57 Gemeinden des Landkreises Bautzen ist weit vorangeschritten, nun steht die darauf aufbauende Straßenbefahrung an.

Ab April 2024 sind spezielle Messfahrzeuge von der Firma LEHMANN + PARTNER GmbH aus Erfurt im Einsatz, die u.a. mit hochauflösenden Kameras und verschiedenen Laserscannern ausgestattet sind. Diese Fahrzeuge werden über die nächsten Monate mehr als 4.500 km Straßen digital erfassen und vermessen. Durch die Nutzung der hochauflösenden und georeferenzierten Bilder sowie der Laserscandaten erhalten die Verwaltungen ein realitätsgetreues Abbild ihrer Infrastruktur, einen sogenannten „Digitalen Zwilling“.

Mithilfe dieser Daten werden sämtliche Informationen erfasst, welche für die Digitalisierung der rechtlich notwendigen Straßen-Bestandsverzeichnisse der Städte und Gemeinden erforderlich sind.

Bei der Straßenbefahrung werden die Bestimmungen des Datenschutzes konsequent eingehalten. Personenbezogene Daten, wie Gesichter und Kfz-Kennzeichen, werden automatisiert unkenntlich gemacht.

Die Schiedsstelle der Stadt Lauta sucht einen neuen Friedensrichter (m/w/d)

Die Amtszeit des amtierenden Friedensrichters der Stadt Lauta, Herrn Rainer Weidling, endet am 22.09.2024. Nach Ablauf der Wahlperiode ist diese Funktion durch den Stadtrat Lauta für die Amtszeit von 5 Jahren neu zu wählen. Die Stadtverwaltung Lauta bittet daher um Bewerbungen von interessierten Bürgerinnen/Bürgern aus der Bevölkerung der Stadt Lauta.

Im Folgenden finden Sie alle Informationen, die Sie hierfür benötigen.


Die Stadtverwaltung Lauta sucht einen neuen Friedensrichter (m/w/d) für die Schiedsstelle der Stadt Lauta zum 23. September 2024 für die Amtszeit von 5 Jahren.

Welche Aufgabe haben Friedensrichter?

Friedensrichter sollen außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten schlichten und Sühneversuche durchführen. Schlichtungsthemen sind meist Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ärger mit dem Vermieter, Beleidung oder Sachbeschädigung.    

Wer kann sich bewerben?

  • Wer bei Beginn der ersten Amtszeit mindestens 30 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein wird,
  • deutscher Staatsangehöriger und wohnhaft in Lauta ist,
  • über soziale Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein verfügt,
  • kommunikations- und dialogfähig ist.

Ausschlussgründe für dieses Ehrenamt

  • Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind
  • Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann
  • Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte, Polizei- und Justizbedienstete
  • Personen, die in Vermögensverfall geraten sind

Wer Interesse an dieser Aufgabe hat, wird gebeten, sich bis zum 30.03.2024 schriftlich bei der Stadtverwaltung Lauta, Bauamt, Karl-Liebknecht-Straße 18, 02991 Lauta, zu bewerben. Weitere Auskünfte über das Ehrenamt der Friedensrichter erhalten interessierte Bürger bei Frau Eichler unter der Rufnummer 035722 361-32.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Wichtige Information an alle Garageneigentümer im Garagenkomplex „Ehemalige Aschekippe“ Laubusch

Nutzung der Zufahrt zum Garagenkomplex mit PKW - Jährliche Unterweisung der Verhaltensanforderungen

Für die Unterweisung aller berechtigter Personen ist die Stadt Lauta verantwortlich.

Die Zufahrt zum Garagenkomplex „Ehemalige Aschekippe“ in der Gemarkung Laubusch Flur 1 Flurstück 38/5 und 39/10 verläuft über Sperrgebiet der LMBV.

Für die dafür vorliegende Sondergenehmigung bis 31.12.2024 bedarf es einer jährlichen Unterweisung der Verhaltensanforderungen aller berechtigten Personen (entsprechend der Miet- und Pachtverträge).

Bitte lesen Sie sich die ALLGEMEINEN VERHALTENSANFORDERUNGEN und die ZUSÄTZLICHEN VERHALTENSANFORDERUNGEN genau durch. Diese können Sie sich auch in Papierform aus dem Stadtanzeiger 01/2024 für Ihre Unterlagen entnehmen.

Aktuelles zum Ökologischen Altlastenprojekt Lautawerk für den Teilbereich "Blaue Donau" - Stand Oktober 2023

Zum aktuellen Stand der Bearbeitung im Teilbereich Blaue Donau wurde zuletzt umfassend mit den Veröffentlichungen vom 28.04.2023 (Stadtanzeiger Nr. 4, 33. Jahrgang) informiert. Aktuell ergeben sich folgende neue Sachstände:

Machbarkeitsstudie Instandsetzung Drainage und Nachfolgeplanungen

Ziel der Instandsetzung der teilweisen bereits maroden Drainage ist die langfristige Sicherung des Grundwasserschadens im Bereich der „Blauen Donau“ unter gleichzeitiger Erreichung einer weiteren Geruchsminderung in dem Gebiet. Das Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) hat hierzu eine Studie zur Machbarkeit der Instandsetzung der Drainage beauftragt. Sie umfasst die drei Leistungsphasen Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung.

Aktuell ist nunmehr die dritte Leistungsphase Entwurfsplanung abgeschlossen. In dieser sind auch die Ergebnisse des Landschaftspflegerischen Begleitplanes sowie die Empfehlungen des Sanierungsaudits berücksichtigt. Im Ergebnis ist die Instandsetzung der Drainage planerisch umsetzbar und durch die zuständige Ordnungsbehörde bestätigt worden.

Somit werden derzeit die nachfolgenden Planungsschritte zur weiteren Umsetzung vorbereitet. Als nächstes sind die Planungsstufen „Genehmigungsplanung“ sowie optional die „Ausführungsplanung mit Vorbereitung der Bauvergabe“ zur Ausschreibung und Beauftragung vorgesehen. Aufgrund aktueller Vorgaben im europaweiten Vergaberecht sind diese letzten Planungsleistungen vor der Bauausführung jedoch europaweit auszuschreiben, so dass hier mit einer Beauftragung der Planungsleistungen im Sommer 2024 gerechnet wird.

Parallel dazu muss unter anderem auf Grundlage der Entwurfsplanung die Mitnutzung der Drainage und der betroffenen Grundstücke mit den Eigentümern und Nutzungsberechtigten geklärt werden. Hierzu befindet sich die Sanierungsverantwortliche, das SMEKUL bereits in Abstimmungen mit dem Umweltamt Landkreis Bautzen und wird die Eigentümer rechtzeitig informieren und mit den Beteiligten in Abstimmung gehen. Entsprechend der derzeitigen Planung ist dies für Anfang 2024 vorgesehen.

Gewässermonitoring

Das Monitoring wird mit weiteren Messkampagnen in Absprache mit dem zuständigen Umweltamt des Landkreises Bautzen fortgesetzt. Die Ergebnisse zu den vierteljährlichen Messungen der Wasserqualität am Schleichgraben für die Jahre 2020 – 2022 sowie I. Quartal 2023 liegen vor und befinden sich in behördlicher Prüfung. Für die weiteren Messungen ab dem II. Quartal 2023 und in den Folgejahren wurde das Ausschreibungsverfahren erfolgreich abgeschlossen, so dass die Messungen nahtlos fortgesetzt werden konnten. Die vierteljährlichen Messungen der Wasserqualität am Schleichgraben der ersten drei Quartale 2023 sind bereits umgesetzt. Seit Beginn der quartalsweisen Messungen 2020 wurden die behördlich bestätigten Einleitwerte eingehalten. Die Messung im IV. Quartal 2023 erfolgt im November 2023.

Messstellenneubau

Für die Weiterführung des Monitorings sind auf der Grundlage der Empfehlungen des Monitorings 2019/2020 und des Sanierungsaudits einige Bereiche durch weitere neue Messstellen zu untersuchen. Die Ausschreibungsphase zur Planung dieser Messstellen wurde erfolgreich abgeschlossen und die planerischen Leistungen sind beauftragt. Die Planung sowie die zugehörigen Ausschreibungsunterlagen für den Messstellenbau liegen ebenfalls bereits vor und befinden sich derzeit in Prüfung. Nach behördlicher Bestätigung der Planungsunterlagen erfolgt dann die Angebotseinholung für den Messstellenneubau und die Auftragsvergabe. Ziel ist es, den Neubau voraussichtlich bis September 2024 abzuschließen.

Für Fragen und Hinweise erreichen Sie das Projektmanagement für das Ökologische Altlastengroßprojekt – Teilbereich Blaue Donau telefonisch unter 0351 211 17 30 bzw. per
E-Mail unter pm.lauta@burmeier-ingenieure.de.

Zum Stand der weiteren Umsetzung der Maßnahmen wird voraussichtlich im 1. Quartal 2024 erneut berichtet.

Diese Veröffentlichung ist inhaltlich mit dem Sanierungsverantwortlichen, dem Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, sowie mit dem Landratsamt Bautzen abgestimmt.

gez. Frank Lehmann
Bürgermeister

Masterplan für Erikasee und Kortitzmühler See wird erstellt

Die bergtechnische Sanierung des Erikasees und des Kortitzmühler Sees beginnt voraussichtlich frühestens im Jahr 2025. Aus der Sanierung ergibt sich das Potential, das Gebiet strukturiert zu entwickeln.

Die Stadt Lauta sowie die Gemeinde Elsterheide starteten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Sachsen (ZVLSS) die Initiative für eine umfassende Planung, um das o. g. Zeitfenster für eine effektive Vorbereitung zu nutzen.

Der ZVLSS hat in der Folge dessen die Büros neuland (Oppach) und das kollektiv stadtsucht (Cottbus) mit der Erstellung des „Masterplans Erikasee und Kortitzmühler See“ beauftragt.

Mit dem Masterplan wird das Ziel verfolgt, die lokalen Herausforderungen des Strukturwandels mit den Zielen der landschaftlichen und kommunalen Entwicklung zu verknüpfen. Die Potenziale eines naturnahen Tourismus sollen dabei berücksichtigt werden.

Die Gebietskulisse erstreckt sich von den ufer- bzw. seenahen Bereichen des Erikasees im Westen bis zum Kortitzmühler See im Osten. Im Norden werden der Geierswalder See und die Ortschaft Tätzschwitz mit in die Betrachtungen einbezogen. Im Süden ist die Stadt Lauta mit ihren Ortsteilen der wichtigste Bezugsraum.

In den Masterplan sollen vorhandene Ideen und Konzepte mit einfließen und aufeinander abgestimmt werden. Interessierte Bürger / Vereine / Institutionen können sich deshalb sehr gern mit Anregungen und Ideen sowie für weitere Informationen an die Planungsbüros wenden.

Kontakt über info@kollektiv-stadtsucht.com (0355 - 75 21 66 11) oder an post@neuland-oppach.de (035872 – 41 910).

Elektronische Kommunikation mit der Stadtverwaltung Lauta

Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Stadtverwaltung Lauta versenden, so beachten Sie bitte, dass wir nur ausgewählte Dateiformate und Anwendungen unterstützen können. Bitte senden Sie uns nur PDF-Dateien oder JPG-Dateien.

Alle Dateiformate, in denen automatisierte Abläufe oder Programmierungen (sogenannte Makros) verwendet werden, werden aus Sicherheitsgründen vom System abgewiesen und können somit nicht vom jeweiligen Sachbearbeiter bearbeitet werden.

Sollte es vorkommen, dass Sie auf eine E-Mail keine Antwort erhalten, wenden Sie sich bitte telefonisch an den jeweiligen Sachbearbeiter oder schriftlich an die Stadtverwaltung Lauta, Karl-Liebknecht-Straße 18, 02991 Lauta.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Stabsstelle des Bürgermeisters

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