Informationen aus dem Rathaus
Sanierung Karl-Liebknecht-Straße Lauta aufgrund von Fahrbahnmängeln - Vollsperrung
Im Zuge kürzlich durchgeführter Straßenbauarbeiten in der Karl-Liebknecht-Straße sind erhebliche Mängel an der Fahrbahn festgestellt worden. Insbesondere kam es zu einer ausgeprägten Wellenbildung, die eine ordnungsgemäße Nutzung der Straße beeinträchtigt.
Nach intensiven Abstimmungen mit dem beauftragten Bauunternehmen wurde vereinbart, dass sämtliche festgestellten Mängel im Rahmen der Gewährleistung vollständig behoben werden. Zur Durchführung der notwendigen Nachbesserungsarbeiten ist eine erneute Vollsperrung der Karl-Liebknecht-Straße bis voraussichtlich 30.06.2026 erforderlich.
Die Erreichbarkeit für Anwohnerinnen und Anwohner bleibt während der Bauzeit weiterhin gewährleistet. Der Zugang zu den Grundstücken erfolgt vorerst wie gewohnt über den Geh- und Radweg.
Der Kreuzungsbereich Karl-Liebknecht-Straße / Puschkinallee bleibt zunächst geöffnet, um den innerstädtischen Verkehrsfluss so weit wie möglich aufrechtzuerhalten. Es ist jedoch vorgesehen, diesen Bereich zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Bauarbeiten ebenfalls zeitweise zu sperren. Über den genauen Zeitpunkt wird die Stadt Lauta rechtzeitig informieren.
Die neu angelegte Bushaltestelle in der Karl-Liebknecht-Straße ist im genannten Zeitraum ebenfalls nicht erreichbar. Eine Ersatzhaltestelle wird für die Dauer der Bauarbeiten erneut in der Goethestraße eingerichtet.
Die Stadt Lauta bittet alle Verkehrsteilnehmer sowie Anwohner für die notwendigen Maßnahmen und die damit verbundenen Einschränkungen um Verständnis.
Bürgerbeteiligung erwünscht - Bürgerbudget im Haushalt 2027/2028 der Stadt Lauta geplant
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lauta,
im Zuge der Haushaltsplanung für 2027/2028 soll erstmalig ein Bürgerbudget für die Bürgerinnen und Bürger im kommunalen Haushaltsplan festgeschrieben werden.
Mit diesem Bürgerbudget sollen die Einwohner die Möglichkeit erhalten, bei der Umsetzung eigene, gemeinwohl-orientierte Projekte mitzugestalten.
Wirken Sie in einem Gremium, welches aus Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Lauta, Vertretern der Stadtverwaltung und den politischen Vertretern (Mitgliedern des Stadtrates) bestehen soll, mit.
IHRE LEIDENSCHAFT, KREATIVITÄT UND INNOVATION sind gefragt.
Wenn Sie:
- an einer Mitwirkung in diesem Gremium interessiert sind,
- wohnhaft in der Stadt Lauta und
- über 18 Jahre alt sind,
dann reichen Sie bitte Ihre TEILNAHMEERKLÄRUNG zur Mitwirkung beim Bürgerbudget 2027/2028 ein.
Ihre Rückmeldung ist auf folgenden Wegen möglich:
- online über den Link Bürgerbudget im Haushalt 2027/2028 der Stadt Lauta geplant
- per Post an die Stadtverwaltung Lauta, Karl-Liebknecht-Straße 18, 02991 Lauta
- persönlich durch Abgabe des ausgefüllten Vordrucks im Rathaus Lauta.
Die Rückmeldefrist wurde bis zum 25.05.2026 verlängert.
Wir freuen uns auf eine gemeinsame kooperative Zusammenarbeit!
Medieninformation des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen
Haushaltsbefragung - Mikrozensus 2026 gestartet
Eine umfassende Bevölkerungszählung, wie der Zensus 2022, findet im Freistaat Sachsen, wie im gesamten Bundesgebiet, nur alle 10 Jahre statt.
Hingegen wird der Mikrozensus, auch "kleine Volkszählung" genannt, jährlich durchgeführt.
Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, bei der ein Prozent der sächsischen Bevölkerung (rund 20.000 Haushalte) stellvertretend für alle von Januar bis Dezember zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche, Ausbildung und Quellen des Lebensunterhalts befragt werden.
Lesen Sie HIER die vollständige Medieninformation...
Wichtige Information an alle Garageneigentümer im Garagenkomplex „Ehemalige Aschekippe“ Laubusch
Nutzung der Zufahrt zum Garagenkomplex mit PKW - Jährliche Unterweisung der Verhaltensanforderungen
Für die Unterweisung aller berechtigter Personen ist die Stadt Lauta verantwortlich.
Die Zufahrt zum Garagenkomplex „Ehemalige Aschekippe“ in der Gemarkung Laubusch, Flur 1, Flurstück 38/5 und 39/10, verläuft über Sperrgebiet der LMBV.
Für die dafür vorliegende Sondergenehmigung bis 31.12.2026 bedarf es einer jährlichen Unterweisung der Verhaltensanforderungen aller berechtigten Personen (entsprechend der Miet- und Pachtverträge).
Bitte lesen Sie sich die ALLGEMEINEN VERHALTENSANFORDERUNGEN und die ZUSÄTZLICHEN VERHALTENSANFORDERUNGEN genau durch. Diese können Sie sich auch in Papierform aus dem Stadtanzeiger 01/2026 für Ihre Unterlagen entnehmen.
Hinweis zum Zahlungsverkehr mit der Stadt Lauta
Aus aktuellem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass die Banken ab dem 05.10.2025 bei allen Überweisungen, Echtzeitüberweisungen, Daueraufträgen und Terminüberweisungen eine automatische Prüfung von Namen und IBAN durchführen. Dies dient dem Schutz des Zahlungsverkehrs und bringt mehr Sicherheiten bei Buchungen.
Bitte achten Sie bei Überweisungen, Daueraufträgen und sonstigen Zahlungsaufträgen auf eine korrekte Angabe der Bankverbindung. Diese lautet wie folgt:
| Empfänger: | Stadt Lauta |
| IBAN | DE82 8505 0300 3000 1003 76 |
| BIC: | OSDDDE81XXX |
| Ostsächsische Sparkasse Dresden | |
Elektronische Kommunikation mit der Stadtverwaltung Lauta
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Sollte es vorkommen, dass Sie auf eine E-Mail keine Antwort erhalten, wenden Sie sich bitte telefonisch an den jeweiligen Sachbearbeiter oder schriftlich an die Stadtverwaltung Lauta, Karl-Liebknecht-Straße 18, 02991 Lauta.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Stadtverwaltung Lauta

