Informationen aus dem Rathaus
Neue Initiative im Rathaus: Ausbildung ab 09/2025
Wie Bürgermeister Frank Lehmann am 07.10.2024 in der Sitzung des Stadtrates informierte, habe man vor, erstmals eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten anzubieten. „Wir wollen in das Thema einsteigen“.
Los gehen soll es mit dem Ausbildungsbeginn 01.09.2025 und mit dem mittleren Dienst.
Frank Lehmann hat den Eindruck, dass es ein gewisses Interesse bei jungen Leuten für den öffentlichen Dienst gebe. Festgestellt habe er das unlängst bei den Expertentagen der Oberschule. „Es ist zwar nicht die große Anzahl, die Interesse haben. Es sind aber immerhin zwei, drei, die sich das vorstellen können“, erklärte er.
Das sind die Konditionen:
Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellte/n
(Fachrichtung Kommunalverwaltung)
- Ausbildungsdauer:
-
- 3 Jahre (01.09.2025 – 31.08.2028)
- Theorie und Praxis:
- im Blockwechsel (aller 2 – 6 Wochen)
- Theorie im Beruflichen Schulzentrum Zittau
- Praxis in den verschiedenen Ämtern der Stadtverwaltung Lauta sowie ggf. Teilpraktika in anderen Verwaltungseinrichtungen
- Ausbildungsinhalte:
- 24 Monate Allgemeine Verwaltung
(Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe; Informations- und Kommunikationssysteme; Kommunikation und Kooperation; Verwaltungsbetriebswirtschaft; Personalwesen; Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren) - 12 Monate Fachrichtung Kommunalverwaltung
(Fallbezogene Rechtsanwendung, Handeln in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts, Kommunalrecht, Vertiefung in den allgemeinen Fertigkeiten und Kenntnissen)
- 24 Monate Allgemeine Verwaltung
- Ausbildungsvergütung nach TVAöD-BBiG
- ab 1.218,26 Euro/Monat im ersten Ausbildungsjahr
Die Bewerbungsfrist für interessierte angehende Azubis läuft bis zum 05.01.2025.
Die vollständige Ausschreibung mit allen wichtigen Informationen finden Sie hier sowie über unsere Stellenausschreibungen unter lauta.de/stellenausschreibungen
Forschungsprojekt GEPASA läuft auch in Lauta
Forschungsprojekt GEPASA läuft auch in Lauta
Eventuell haben Sie Post vom wissenschaftlichen Projekt „Gesundheitspanel Sachsen“ (GEPASA) erhalten, das von einem Institut der Technischen Universität Dresden geleitet wird. Darum geht es in dem Projekt:
Gesundheit und eine kontinuierlich sichergestellte, wohnortnahe Gesundheitsversorgung und Daseinsvorsorge sind nachweislich Voraussetzungen für eine hohe wahrgenommene Lebensqualität. Es ist daher zentral für die Planung der Gesundheitsversorgung und für die regionale Entwicklung in Sachsen als Ganzes, sowohl die Wahrnehmung der Gesundheitsversorgung durch die Bevölkerung als auch deren Wünsche und Anforderungen an das Gesundheitssystem möglichst gut zu kennen. Beides wird aktuell jedoch nicht systematisch erfasst und damit bei der Versorgungsplanung nicht berücksichtigt. Dies möchten Forschende am Zentrum für Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung in Dresden und Chemnitz, geleitet von Prof. Jochen Schmitt und Prof. Markus Kösters, ändern. Im Rahmen einer groß angelegten, regelmäßig sattfindenden Befragung (eines sog. Panels) möchten sie daher repräsentativ ausgewählte Bürgerinnen und Bürger in regelmäßigen Intervallen zu folgenden Themen befragen:
- Wahrgenommener Gesundheitszustand
- Wahrgenommene Krankheitslast, insbesondere durch chronische Krankheiten
- Wahrgenommene Qualität der Gesundheitsversorgung und Erwartungen an dieselbe
Dabei wird eine repräsentative Auswahl der Bürgerinnen und Bürger in 48 Gemeinden, Mittelstädten und Stadtteilen Sachsens regelmäßig befragt – darunter auch gut 300 Bürgerinnen und Bürger aus Lauta. Zu diesem Zweck wurde gemäß § 34 und § 47 des Bundesmeldegesetzes eine Stichprobe aus dem sächsischen Einwohnermelderegister gezogen. Diese Bürgerinnen und Bürger haben einen Brief von den Forschenden am Zentrum für Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung bekommen, der eine Einwilligungserklärung zur freiwilligen Teilnahme an der regelmäßigen Befragung und den Fragebogen für die erste Befragungsphase enthält. Dem Brief liegen außerdem weiterführende Informationen zur Befragung und Kontaktdaten der verantwortlichen Personen in Chemnitz und Dresden bei.
Die zufällig ausgewählten Personen haben damit die einmalige Gelegenheit, ihre Sicht auf die Gesundheitsversorgung an Ihrem Wohnort zu beschreiben und so einen unschätzbaren Beitrag zur zukünftigen Versorgung zu leisten.
Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse
Tierbestandsmeldung 2025
Sehr geehrte Tierhalter*innen,
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter*in von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Der Sächsischen Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter*innen erhalten Ende Dezember 2024 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2025 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Sächsischen Tierseuchenkasse, um Ihren Tierbestand anzugeben. Tierhalter*innen, welche ihre E-Mail-Adresse bei der Sächsischen Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.
Auf dem Tierbestandsmeldebogen oder per Online-Meldungen sind die zum Stichtag 01.01.2025 vorhandenen Tier zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2025 Ihren Beitragsbescheid. Bis dahin bitten wir Sie, von Anfragen zum Beitragsbescheid abzusehen.
Lesen Sie HIER die vollständige Bekanntmachung...
Landkreis Bautzen: Auffälliges Messfahrzeug im Einsatz
Eine Information des Landratsamtes Bautzen vom 29.08.2024
Das Projekt „Digitale Integrationsplattform für Straßendaten“ (DIS) befindet sich in der zweiten Projektphase. Die Digitalisierung der Straßennetze aller 57 Gemeinden des Landkreises Bautzen ist weit vorangeschritten. Seit März 2024 erfolgt für über 4.500 km eine Straßenbefahrung im gesamten Landkreis.
Die speziellen Messfahrzeuge der Firma LEHMANN + PARTNER GmbH aus Erfurt sind u. a. mit hochauflösenden Kameras bzw. einer Panoramakamera und verschiedenen Laserscannern ausgestattet. Mithilfe dieser Technologie werden alle gemeindlichen Straßen digital vermessen. Somit erhalten die Verwaltungen ein realitätsgetreues Abbild ihrer Infrastruktur - einen sogenannten "Digitalen Zwilling".
Die erhobenen Daten sind Grundlage für die Aktualisierung der Straßen-Bestandsverzeichnisse. Hierzu sind die Städte und Gemeinden rechtlich verpflichtet.
Bei der Straßenbefahrung werden die Bestimmungen des Datenschutzes konsequent eingehalten. Personenbezogene Daten, wie Gesichter und Kfz-Kennzeichen, werden automatisiert unkenntlich gemacht.
Ankündigung von Arbeiten am amtlichen Raumbezugsfestpunktfeld des Freistaates Sachsen
Eine Information des Landesamtes für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) vom 30.09.2024
Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) bearbeitet auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen das amtliche Raumbezugsfestpunktfeld (ehemals Trigonometrisches Festpunktfeld). Bei den Raumbezugsfestpunkten (RBP) handelt es sich um vermarkte, gesicherte und örtlich eingemessene Vermessungspunkte mit präzise bestimmten Koordinaten und Höhen.
Um das Festpunktfeld zu erneuern und zu aktualisieren, führt das GeoSN ab Ende Oktober 2024 in Ihrer Stadt Überprüfungen von RBP durch. Diese Überprüfungen werden spätestens Mitte 2025 abgeschlossen.
In Abhängigkeit vom Zustand der RBP werden unter anderem folgende Arbeiten ausgeführt:
– Aufgrabungen und Kontrollmessungen an RBP-Standorten,
– Einbringung von Sicherungsmarken in der unmittelbaren Umgebung von RBP,
– Entfernung von Ästen und Wildwuchs im Umfeld von RBP,
– Erneuerung des rot-weißen Farbanstriches bei Schutzsäulen,
– Entfernung von nicht mehr benötigten Schutzsäulen,
– Aufstellung neuer Schutzsäulen.
Rechtsgrundlage für diese Arbeiten ist das Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636) geändert worden ist.
Die amtlichen Vermessungsarbeiten werden von Mitarbeitern des GeoSN ausgeführt, die im Besitz eines Dienstausweises sind. Gemäß § 5 SächsVermKatG sind sie befugt, Flurstücke und bauliche Anlagen zu betreten und zu befahren sowie die erforderlichen Arbeiten vorzunehmen.
Entsprechend § 6 SächsVermKatG haben Eigentümer und Besitzer von Grundstücken oder Gebäuden Vermessungsmarken auf ihren Grundstücken oder an ihren baulichen Anlagen ohne Entschädigung zu dulden und Handlungen, die deren Erkennbarkeit und Verwendbarkeit beeinträchtigen können, zu unterlassen.
Dresden, den 30. September 2024
Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN)
Diese Veröffentlichung steht Ihnen HIER zum Download bereit...
Aktuelles zum Ökologischen Altlastenprojekt Lautawerk für den Teilbereich "Blaue Donau" - Stand April 2024
Zum aktuellen Stand der Bearbeitung im Teilbereich Blaue Donau wurde zuletzt umfassend mit den Veröffentlichungen vom 24.11.2023 (Stadtanzeiger Nr. 11, 33. Jahrgang) und auf dieser Website informiert. Aktuell ergeben sich folgende neue Sachstände:
Machbarkeitsstudie Instandsetzung Drainage und Nachfolgeplanungen
Ziel der Instandsetzung der teilweisen bereits maroden Drainage ist die langfristige Sicherung des Grundwasserschadens im Bereich der „Blauen Donau“ unter gleichzeitiger Erreichung einer Geruchsminderung in dem Gebiet. Das Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) hatte hierzu eine Studie zur Machbarkeit der Instandsetzung der Drainage beauftragt. Sie umfasste die drei Leistungsphasen Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung inkl. Landschaftspflegerischer Begleitplan mit Artenschutzfachbeitrag. Diese sind abgeschlossen und in deren Ergebnis ist die Instandsetzung der Drainage planerisch umsetzbar und durch die zuständige Ordnungsbehörde bestätigt worden.
Parallel dazu muss unter anderem auf Grundlage der Entwurfsplanung die Mitnutzung der Drainage und der betroffenen Grundstücke mit den Eigentümern und Nutzungsberechtigten geklärt werden. Hierzu hat sich die Sanierungsverantwortliche, das SMEKUL bereits mit dem Umweltamt Landkreis Bautzen Ende 2023 abgestimmt. Der sehr komplexe Standort erfordert umfangreiche Abstimmungen mit vielen Beteiligten.
Die Eigentümer werden rechtzeitig über die weitere Vorgehensweise und die vorgesehenen Abstimmungen mit den Beteiligten informiert. Die nächsten konkreten Schritte sind dann die Vergabe der Planungsleistungen „Genehmigungsplanung“ und optional „Ausführungsplanung mit Vorbereitung und Mitwirkung der Bauvergabe“. Darauf aufbauend ist von einem Baubeginn 2027 auszugehen. Die Bauzeit wird in etwa 18 Monate betragen. Der Baubeginn muss aufgrund naturschutzfachlicher Auflagen (Brutzeiten) im Herbst liegen.
Ergänzung bzw. Hinweise des Bürgermeisters dazu folgen weiter unten direkt im Anschluss an diese Bekanntmachung.
Gewässermonitoring
Das Monitoring wird mit weiteren Messkampagnen in Absprache mit dem Landkreis Bautzen fortgesetzt. Die Ergebnisse zu den vierteljährlichen Messungen der Wasserqualität am Schleichgraben für das Jahr 2023 sowie I. Quartal 2024 liegen vor und befinden sich in behördlicher Prüfung. Die weiteren Messungen ab dem II. Quartal 2024 und in den Folgejahren werden nahtlos fortgesetzt. Seit Beginn der quartalsweisen Messungen 2020 wurden die behördlich bestätigten Einleitwerte eingehalten. Die nächste Messung im II. Quartal 2024 erfolgt im Mai 2024.
Messstellenneubau
Für die Weiterführung des Grundwassermonitorings sind auf der Grundlage der Empfehlungen des Monitorings 2019/2020 und des Sanierungsaudits einige Bereiche durch weitere neue Messstellen zu untersuchen. Die Vergabeverfahren zur Planung, Überwachung und zum Bau dieser Messstellen wurden erfolgreich abgeschlossen. Die entsprechenden Firmen sind beauftragt. Die Leistungen zum Neubau werden ab 8. Mai 2024 beginnen. Der Abschluss ist bis September 2024 geplant.
Grundwassermonitoring
Entsprechend der Empfehlungen im Sanierungsaudit und der zugehörigen behördlichen Vorgaben wird das weitere Grundwassermonitoring nach Errichtung der neuen Messstellen im Frühjahr 2025 fortgeführt werden. Die Planung der Maßnahme befindet sich derzeit in Abstimmung mit dem Landkreis Bautzen (untere Bodenschutzbehörde). Nach behördlicher Bestätigung wird die Ausschreibungsphase vorbereitet.
Für Fragen und Hinweise erreichen Sie das Projektmanagement für das Ökologische Altlastengroßprojekt – Teilbereich Blaue Donau telefonisch unter 0351 2111730 bzw. per
E-Mail unter pm.lauta@burmeier-ingenieure.de.
Zum Stand der weiteren Umsetzung der Maßnahmen wird voraussichtlich im 4. Quartal 2024 erneut berichtet.
Diese Veröffentlichung ist inhaltlich mit dem Sanierungsverantwortlichen, dem Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, und dem Landkreis Bautzen (untere Bodenschutzbehörde) abgestimmt.
Ergänzung / Hinweise des Bürgermeisters zur Zeitschiene der Maßnahme „Instandsetzung der Drainage“:
Die in der obigen Veröffentlichung genannte neue Zeitschiene mit einem „Baubeginn 2027“ ist für mich und die Stadtverwaltung Lauta unverständlich, da dies eine erneute Verzögerung bedeuten würde. Deswegen habe ich beim Ministerium SMEKUL nachgehakt und folgende Antwort erhalten:
„ … Derzeit finden Abstimmungen zwischen dem Landratsamt und SMEKUL zur anordnungsrechtlichen Grundlage der Drainageinstandsetzung statt.
Auch die ungeklärte Trägerschaft der Drainage in der Vergangenheit und mögliche Regelungen für die Zukunft sowie nachfolgend die ausstehende Klärung mit den Eigentümern sorgen für Verzögerungen.
Danach erst können die EU-weite Ausschreibung der weiteren Planungsleistungen und die erforderlichen Umsetzungsschritte erfolgen. …“
Ich habe in der Folge die Verantwortlichen des Ministeriums wie auch das Landratsamt deutlich darauf hingewiesen, dass die angeführten Gründe für die erneute Verzögerung aus meiner Sicht nicht stichhaltig sind. Diese Themen sind bereits seit Jahren bekannt. So gab es mit den betroffenen Flächeneigentümern bereits vor Jahren entsprechende Abstimmungen. Grundsätzliche Vorbehalte sind mir seitens der Eigentümer nicht bekannt. Deswegen habe ich darauf gedrungen, das Verfahren, wo nur möglich, zu beschleunigen – also u. a. bestimmte Schritte parallel zu tun.
Ich habe die klare Erwartung geäußert, auch im Namen der Anwohner und somit direkt Betroffenen, dass nun endlich konkret gehandelt werden muss. Die Verantwortlichen im Ministerium wie im Landratsamt haben mir zugesichert, meinen Hinweisen nachzugehen. Seien Sie versichert, dass ich an dieser Angelegenheit beharrlich dranbleiben werde.
Frank Lehmann
Bürgermeister
Allgemeinverfügung des Landkreises Bautzen zur Erfassung und Bekämpfung von rindenbrütenden Schadinsekten an Fichte und Kiefer im Privat- und Körperschaftswald
Die in den letzten Jahren verlaufende Massenvermehrung von rinderbrütenden Käferarten hält in den Fichten- und Kieferbeständen weiter an. Unter den bekannten Rahmenbedingungen der letzten fünf Jahre, insbesondere wegen der extremen Trockenheit konnte die Massenvermehrung der rindenbrütenden Schadinsekten nicht ausreichend erfolgreich eingedämmt werden. Es gibt gegenwärtig keinerlei Anzeichen für das Zusammenbrechen der Massenvermehrung. Auch in diesem Frühjahr ist eine gefährlich hohe Ausgangspopulation an überwinternden Käfern und Larven vorhanden. In Zusammenhang mit den durch die Trockenheit der vergangenen Jahre erheblich vorgeschädigten Waldbeständen ist für das Jahr 2024 mit keiner Entspannung der Waldschutzsituation zu rechnen. Es wird ein erneuter erheblicher Neubefall befürchtet.
Es ergeht daher folgende Allgemeinverfügung...
Wichtige Information an alle Garageneigentümer im Garagenkomplex „Ehemalige Aschekippe“ Laubusch
Nutzung der Zufahrt zum Garagenkomplex mit PKW - Jährliche Unterweisung der Verhaltensanforderungen
Für die Unterweisung aller berechtigter Personen ist die Stadt Lauta verantwortlich.
Die Zufahrt zum Garagenkomplex „Ehemalige Aschekippe“ in der Gemarkung Laubusch Flur 1 Flurstück 38/5 und 39/10 verläuft über Sperrgebiet der LMBV.
Für die dafür vorliegende Sondergenehmigung bis 31.12.2024 bedarf es einer jährlichen Unterweisung der Verhaltensanforderungen aller berechtigten Personen (entsprechend der Miet- und Pachtverträge).
Bitte lesen Sie sich die ALLGEMEINEN VERHALTENSANFORDERUNGEN und die ZUSÄTZLICHEN VERHALTENSANFORDERUNGEN genau durch. Diese können Sie sich auch in Papierform aus dem Stadtanzeiger 01/2024 für Ihre Unterlagen entnehmen.
Masterplan für Erikasee und Kortitzmühler See wird erstellt
Die bergtechnische Sanierung des Erikasees und des Kortitzmühler Sees beginnt voraussichtlich frühestens im Jahr 2025. Aus der Sanierung ergibt sich das Potential, das Gebiet strukturiert zu entwickeln.
Die Stadt Lauta sowie die Gemeinde Elsterheide starteten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Sachsen (ZVLSS) die Initiative für eine umfassende Planung, um das o. g. Zeitfenster für eine effektive Vorbereitung zu nutzen.
Der ZVLSS hat in der Folge dessen die Büros neuland (Oppach) und das kollektiv stadtsucht (Cottbus) mit der Erstellung des „Masterplans Erikasee und Kortitzmühler See“ beauftragt.
Mit dem Masterplan wird das Ziel verfolgt, die lokalen Herausforderungen des Strukturwandels mit den Zielen der landschaftlichen und kommunalen Entwicklung zu verknüpfen. Die Potenziale eines naturnahen Tourismus sollen dabei berücksichtigt werden.
Die Gebietskulisse erstreckt sich von den ufer- bzw. seenahen Bereichen des Erikasees im Westen bis zum Kortitzmühler See im Osten. Im Norden werden der Geierswalder See und die Ortschaft Tätzschwitz mit in die Betrachtungen einbezogen. Im Süden ist die Stadt Lauta mit ihren Ortsteilen der wichtigste Bezugsraum.
In den Masterplan sollen vorhandene Ideen und Konzepte mit einfließen und aufeinander abgestimmt werden. Interessierte Bürger / Vereine / Institutionen können sich deshalb sehr gern mit Anregungen und Ideen sowie für weitere Informationen an die Planungsbüros wenden.
Kontakt über info@kollektiv-stadtsucht.com (0355 - 75 21 66 11) oder an post@neuland-oppach.de (035872 – 41 910).
Elektronische Kommunikation mit der Stadtverwaltung Lauta
Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Stadtverwaltung Lauta versenden, so beachten Sie bitte, dass wir nur ausgewählte Dateiformate und Anwendungen unterstützen können. Bitte senden Sie uns nur PDF-Dateien oder JPG-Dateien.
Alle Dateiformate, in denen automatisierte Abläufe oder Programmierungen (sogenannte Makros) verwendet werden, werden aus Sicherheitsgründen vom System abgewiesen und können somit nicht vom jeweiligen Sachbearbeiter bearbeitet werden.
Sollte es vorkommen, dass Sie auf eine E-Mail keine Antwort erhalten, wenden Sie sich bitte telefonisch an den jeweiligen Sachbearbeiter oder schriftlich an die Stadtverwaltung Lauta, Karl-Liebknecht-Straße 18, 02991 Lauta.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Stabsstelle des Bürgermeisters