Informationen aus dem Rathaus

Aktuelles zum Ökologischen Altlastenprojekt Lautawerk für den Teilbereich "Blaue Donau" - Stand April 2024

Zum aktuellen Stand der Bearbeitung im Teilbereich Blaue Donau wurde zuletzt umfassend mit den Veröffentlichungen vom 24.11.2023 (Stadtanzeiger Nr. 11, 33. Jahrgang) und auf dieser Website informiert. Aktuell ergeben sich folgende neue Sachstände:

Machbarkeitsstudie Instandsetzung Drainage und Nachfolgeplanungen

Ziel der Instandsetzung der teilweisen bereits maroden Drainage ist die langfristige Sicherung des Grundwasserschadens im Bereich der „Blauen Donau“ unter gleichzeitiger Erreichung einer Geruchsminderung in dem Gebiet. Das Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) hatte hierzu eine Studie zur Machbarkeit der Instandsetzung der Drainage beauftragt. Sie umfasste die drei Leistungsphasen Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung inkl. Landschaftspflegerischer Begleitplan mit Artenschutzfachbeitrag. Diese sind abgeschlossen und in deren Ergebnis ist die Instandsetzung der Drainage planerisch umsetzbar und durch die zuständige Ordnungsbehörde bestätigt worden.

Parallel dazu muss unter anderem auf Grundlage der Entwurfsplanung die Mitnutzung der Drainage und der betroffenen Grundstücke mit den Eigentümern und Nutzungsberechtigten geklärt werden. Hierzu hat sich die Sanierungsverantwortliche, das SMEKUL bereits mit dem Umweltamt Landkreis Bautzen Ende 2023 abgestimmt. Der sehr komplexe Standort erfordert umfangreiche Abstimmungen mit vielen Beteiligten.

Die Eigentümer werden rechtzeitig über die weitere Vorgehensweise und die vorgesehenen Abstimmungen mit den Beteiligten informiert. Die nächsten konkreten Schritte sind dann die Vergabe der Planungsleistungen „Genehmigungsplanung“ und optional „Ausführungsplanung mit Vorbereitung und Mitwirkung der Bauvergabe“. Darauf aufbauend ist von einem Baubeginn 2027 auszugehen. Die Bauzeit wird in etwa 18 Monate betragen. Der Baubeginn muss aufgrund naturschutzfachlicher Auflagen (Brutzeiten) im Herbst liegen.
Ergänzung bzw. Hinweise des Bürgermeisters dazu folgen weiter unten direkt im Anschluss an diese Bekanntmachung.

Gewässermonitoring

Das Monitoring wird mit weiteren Messkampagnen in Absprache mit dem Landkreis Bautzen fortgesetzt. Die Ergebnisse zu den vierteljährlichen Messungen der Wasserqualität am Schleichgraben für das Jahr 2023 sowie I. Quartal 2024 liegen vor und befinden sich in behördlicher Prüfung. Die weiteren Messungen ab dem II. Quartal 2024 und in den Folgejahren werden nahtlos fortgesetzt. Seit Beginn der quartalsweisen Messungen 2020 wurden die behördlich bestätigten Einleitwerte eingehalten. Die nächste Messung im II. Quartal 2024 erfolgt im Mai 2024.

Messstellenneubau

Für die Weiterführung des Grundwassermonitorings sind auf der Grundlage der Empfehlungen des Monitorings 2019/2020 und des Sanierungsaudits einige Bereiche durch weitere neue Messstellen zu untersuchen. Die Vergabeverfahren zur Planung, Überwachung und zum Bau dieser Messstellen wurden erfolgreich abgeschlossen. Die entsprechenden Firmen sind beauftragt. Die Leistungen zum Neubau werden ab 8. Mai 2024 beginnen. Der Abschluss ist bis September 2024 geplant.

Grundwassermonitoring

Entsprechend der Empfehlungen im Sanierungsaudit und der zugehörigen behördlichen Vorgaben wird das weitere Grundwassermonitoring nach Errichtung der neuen Messstellen im Frühjahr 2025 fortgeführt werden. Die Planung der Maßnahme befindet sich derzeit in Abstimmung mit dem Landkreis Bautzen (untere Bodenschutzbehörde). Nach behördlicher Bestätigung wird die Ausschreibungsphase vorbereitet.

Für Fragen und Hinweise erreichen Sie das Projektmanagement für das Ökologische Altlastengroßprojekt – Teilbereich Blaue Donau telefonisch unter 0351 2111730 bzw. per
E-Mail unter pm.lauta@burmeier-ingenieure.de.

Zum Stand der weiteren Umsetzung der Maßnahmen wird voraussichtlich im 4. Quartal 2024 erneut berichtet.

Diese Veröffentlichung ist inhaltlich mit dem Sanierungsverantwortlichen, dem Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, und dem Landkreis Bautzen (untere Bodenschutzbehörde) abgestimmt.


Ergänzung / Hinweise des Bürgermeisters zur Zeitschiene der Maßnahme „Instandsetzung der Drainage“:

Die in der obigen Veröffentlichung genannte neue Zeitschiene mit einem „Baubeginn 2027“ ist für mich und die Stadtverwaltung Lauta unverständlich, da dies eine erneute Verzögerung bedeuten würde. Deswegen habe ich beim Ministerium SMEKUL nachgehakt und folgende Antwort erhalten:

„ … Derzeit finden Abstimmungen zwischen dem Landratsamt und SMEKUL zur anordnungsrechtlichen Grundlage der Drainageinstandsetzung statt.

Auch die ungeklärte Trägerschaft der Drainage in der Vergangenheit und mögliche Regelungen für die Zukunft sowie nachfolgend die ausstehende Klärung mit den Eigentümern sorgen für Verzögerungen.

Danach erst können die EU-weite Ausschreibung der weiteren Planungsleistungen und die erforderlichen Umsetzungsschritte erfolgen. …“

Ich habe in der Folge die Verantwortlichen des Ministeriums wie auch das Landratsamt deutlich darauf hingewiesen, dass die angeführten Gründe für die erneute Verzögerung aus meiner Sicht nicht stichhaltig sind. Diese Themen sind bereits seit Jahren bekannt. So gab es mit den betroffenen Flächeneigentümern bereits vor Jahren entsprechende Abstimmungen. Grundsätzliche Vorbehalte sind mir seitens der Eigentümer nicht bekannt. Deswegen habe ich darauf gedrungen, das Verfahren, wo nur möglich, zu beschleunigen – also u. a. bestimmte Schritte parallel zu tun.

Ich habe die klare Erwartung geäußert, auch im Namen der Anwohner und somit direkt Betroffenen, dass nun endlich konkret gehandelt werden muss. Die Verantwortlichen im Ministerium wie im Landratsamt haben mir zugesichert, meinen Hinweisen nachzugehen. Seien Sie versichert, dass ich an dieser Angelegenheit beharrlich dranbleiben werde.

Frank Lehmann
Bürgermeister

Allgemeinverfügung des Landkreises Bautzen zur Erfassung und Bekämpfung von rindenbrütenden Schadinsekten an Fichte und Kiefer im Privat- und Körperschaftswald

Die in den letzten Jahren verlaufende Massenvermehrung von rinderbrütenden Käferarten hält in den Fichten- und Kieferbeständen weiter an. Unter den bekannten Rahmenbedingungen der letzten fünf Jahre, insbesondere wegen der extremen Trockenheit konnte die Massenvermehrung der rindenbrütenden Schadinsekten nicht ausreichend erfolgreich eingedämmt werden. Es gibt gegenwärtig keinerlei Anzeichen für das Zusammenbrechen der Massenvermehrung. Auch in diesem Frühjahr ist eine gefährlich hohe Ausgangspopulation an überwinternden Käfern und Larven vorhanden. In Zusammenhang mit den durch die Trockenheit der vergangenen Jahre erheblich vorgeschädigten Waldbeständen ist für das Jahr 2024 mit keiner Entspannung der Waldschutzsituation zu rechnen. Es wird ein erneuter erheblicher Neubefall befürchtet.

Es ergeht daher folgende Allgemeinverfügung...

Informationen aus dem Einwohnermeldeamt

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,

bitte denken Sie rechtzeitig daran, Ihre Ausweisdokumente auf Gültigkeit zu prüfen, da die Urlaubssaison ansteht.

NEU! seit dem 01.01.2024: Kinderreisepässe werden nicht mehr neu ausgestellt oder verlängert. Gültige Kinderreisepässe behalten bis zu ihrem Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Für Kinder gibt es jetzt die Möglichkeit einen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen (siehe Tabelle).

Beantragung

  • persönlich bei Vorlage des bisherigen Ausweisdokumentes
  • Minderjährige müssen mit den/dem Sorgeberechtigen erscheinen

Mitzubringende Unterlagen

  • Familienstammbuch oder Heirats- bzw. Geburtsurkunde
  • 1 biometrisches Passbild

      Personalausweis: Reisepass:
    Bearbeitungsdauer: 2-3 Wochen 4-6 Wochen
    Gebühr: 37,00 € 70,00 €
    Beantragung von Geburt bis zum 24. Lebensjahr: 22,80 € 37,50 €
    Gültigkeit: 10 Jahre 10 Jahre
    Beantragung von Geburt bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre 6 Jahre

 

Amtliche Haushaltsbefragung - Mikrozensus 2024

Jährlich wird im Freistaat Sachsen - wie im gesamten Bundesgebiet - der Mikrozensus durchgeführt. Der Mikrozensus ("kleine Volkszählung") ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, bei der ein Prozent der sächsischen Bevölkerung (rund 20.000 Haushalte) von Januar bis Dezember zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule oder Hochschule und Quellen des Lebensunterhalts befragt wird.

Erfahren Sie HIER mehr...

Landkreis Bautzen: Messfahrzeug im Einsatz

Eine Information des Landratsamtes Bautzen vom 16.02.2024

Das Projekt „Digitale Integrationsplattform für Straßendaten“ (DIS) geht in die nächste Projektphase. Die Digitalisierung der Straßennetze aller 57 Gemeinden des Landkreises Bautzen ist weit vorangeschritten, nun steht die darauf aufbauende Straßenbefahrung an.

Ab April 2024 sind spezielle Messfahrzeuge von der Firma LEHMANN + PARTNER GmbH aus Erfurt im Einsatz, die u.a. mit hochauflösenden Kameras und verschiedenen Laserscannern ausgestattet sind. Diese Fahrzeuge werden über die nächsten Monate mehr als 4.500 km Straßen digital erfassen und vermessen. Durch die Nutzung der hochauflösenden und georeferenzierten Bilder sowie der Laserscandaten erhalten die Verwaltungen ein realitätsgetreues Abbild ihrer Infrastruktur, einen sogenannten „Digitalen Zwilling“.

Mithilfe dieser Daten werden sämtliche Informationen erfasst, welche für die Digitalisierung der rechtlich notwendigen Straßen-Bestandsverzeichnisse der Städte und Gemeinden erforderlich sind.

Bei der Straßenbefahrung werden die Bestimmungen des Datenschutzes konsequent eingehalten. Personenbezogene Daten, wie Gesichter und Kfz-Kennzeichen, werden automatisiert unkenntlich gemacht.

Wichtige Information an alle Garageneigentümer im Garagenkomplex „Ehemalige Aschekippe“ Laubusch

Nutzung der Zufahrt zum Garagenkomplex mit PKW - Jährliche Unterweisung der Verhaltensanforderungen

Für die Unterweisung aller berechtigter Personen ist die Stadt Lauta verantwortlich.

Die Zufahrt zum Garagenkomplex „Ehemalige Aschekippe“ in der Gemarkung Laubusch Flur 1 Flurstück 38/5 und 39/10 verläuft über Sperrgebiet der LMBV.

Für die dafür vorliegende Sondergenehmigung bis 31.12.2024 bedarf es einer jährlichen Unterweisung der Verhaltensanforderungen aller berechtigten Personen (entsprechend der Miet- und Pachtverträge).

Bitte lesen Sie sich die ALLGEMEINEN VERHALTENSANFORDERUNGEN und die ZUSÄTZLICHEN VERHALTENSANFORDERUNGEN genau durch. Diese können Sie sich auch in Papierform aus dem Stadtanzeiger 01/2024 für Ihre Unterlagen entnehmen.

Masterplan für Erikasee und Kortitzmühler See wird erstellt

Die bergtechnische Sanierung des Erikasees und des Kortitzmühler Sees beginnt voraussichtlich frühestens im Jahr 2025. Aus der Sanierung ergibt sich das Potential, das Gebiet strukturiert zu entwickeln.

Die Stadt Lauta sowie die Gemeinde Elsterheide starteten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Sachsen (ZVLSS) die Initiative für eine umfassende Planung, um das o. g. Zeitfenster für eine effektive Vorbereitung zu nutzen.

Der ZVLSS hat in der Folge dessen die Büros neuland (Oppach) und das kollektiv stadtsucht (Cottbus) mit der Erstellung des „Masterplans Erikasee und Kortitzmühler See“ beauftragt.

Mit dem Masterplan wird das Ziel verfolgt, die lokalen Herausforderungen des Strukturwandels mit den Zielen der landschaftlichen und kommunalen Entwicklung zu verknüpfen. Die Potenziale eines naturnahen Tourismus sollen dabei berücksichtigt werden.

Die Gebietskulisse erstreckt sich von den ufer- bzw. seenahen Bereichen des Erikasees im Westen bis zum Kortitzmühler See im Osten. Im Norden werden der Geierswalder See und die Ortschaft Tätzschwitz mit in die Betrachtungen einbezogen. Im Süden ist die Stadt Lauta mit ihren Ortsteilen der wichtigste Bezugsraum.

In den Masterplan sollen vorhandene Ideen und Konzepte mit einfließen und aufeinander abgestimmt werden. Interessierte Bürger / Vereine / Institutionen können sich deshalb sehr gern mit Anregungen und Ideen sowie für weitere Informationen an die Planungsbüros wenden.

Kontakt über info@kollektiv-stadtsucht.com (0355 - 75 21 66 11) oder an post@neuland-oppach.de (035872 – 41 910).

Elektronische Kommunikation mit der Stadtverwaltung Lauta

Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Stadtverwaltung Lauta versenden, so beachten Sie bitte, dass wir nur ausgewählte Dateiformate und Anwendungen unterstützen können. Bitte senden Sie uns nur PDF-Dateien oder JPG-Dateien.

Alle Dateiformate, in denen automatisierte Abläufe oder Programmierungen (sogenannte Makros) verwendet werden, werden aus Sicherheitsgründen vom System abgewiesen und können somit nicht vom jeweiligen Sachbearbeiter bearbeitet werden.

Sollte es vorkommen, dass Sie auf eine E-Mail keine Antwort erhalten, wenden Sie sich bitte telefonisch an den jeweiligen Sachbearbeiter oder schriftlich an die Stadtverwaltung Lauta, Karl-Liebknecht-Straße 18, 02991 Lauta.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Stabsstelle des Bürgermeisters

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