Blick auf das Rathaus Lauta

Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Stadt Lauta zur Durchführung von Maßnahmen der Unterhaltung an Gewässern II. Ordnung durch den Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz (Körperschaft des Öffentlichen Rechts)

Auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages realisiert ab dem Jahr 2012 der Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz im Bereich der Stadt Lauta mit seinen Ortsteilen die Aufgaben zur Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung im Stadtgebiet.

In der Zeit vom 15. Juli 2023 bis zum 28. Februar 2024 führen der Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz und die von ihm beauftragten Unternehmen die planmäßigen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern II. Ordnung durch. In wasserwirtschaftlichen Bedarfsfällen (zur Sicherung des Wasserabflusses) muss die Gewässerunterhaltung auch außerhalb dieser Zeit erfolgen.

Gemäß der Regelung des § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I Nr. 51 S. 2585 v. 06.08.2009), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 5), kündigen wir die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der Anlieger- und Hinterliegergrundstücke an.

Gemäß § 41 WHG und des § 38 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705), haben die Eigentümer, Anlieger und Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigten der Gewässer, Deiche und Vorländer zu dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen oder deren Beauftragte die Grundstücke betreten, befahren, vorübergehend benutzen, Kraut und Aushub ablegen, auf den Grundstücken einebnen und aus ihnen bei Bedarf Bestandteile für die Unterhaltung entnehmen. Sie haben ferner zu dulden, dass die Uferbereiche im Interesse der Unterhaltung oder der naturnahen Entwicklung der Gewässer standorttypisch bepflanzt werden.

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung der Grundflächeneigentümer und -nutzer, die Uferbereiche als Gewässerrandstreifen so zu bewirtschaften, dass die wasserwirtschaftlichen und ökologischen Gewässerfunktionen im Sinne des § 38 Abs. 1 WHG nicht beeinträchtigt werden! Die Breite der Gewässerrandstreifen beträgt gemäß § 24 Abs. 2 SächsWG im Außenbereich 10,0 Meter und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile 5,0 Meter ab der Böschungsoberkante landeinwärts. Zudem sind alle Handlungen zu unterlassen, die die Gewässerunterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würden.

Mit dieser Ankündigung der beabsichtigten Gewässerunterhaltungsmaßnahmen ergeht gleichzeitig gemäß § 41 Abs. 3 WHG für die duldungspflichtigen Personen im Sinne des § 41 WHG die Verpflichtung, die Ufergrundstücke in einer erforderlichen Breite von 5,0 Metern ab Böschungsoberkannte landeinwärts so zu bewirtschaften, dass die Gewässerunterhaltung und die damit verbundenen Begleitarbeiten, wie z. Bsp. das Einebnen des Aushubs und Mähguts, nicht beeinträchtigt werden.

Zuwiderhandlungen schließen einen Schadenersatzanspruch nach § 41 Abs. 4 WHG in Verbindung mit § 254 BGB aus.

Die Errichtung aller Anlagen (auch Zäune oder Gehölzpflanzungen) in und an Gewässern oder den vorgenannten Uferbereichen ist durch die untere Wasserbehörde des betreffenden Landkreises genehmigungspflichtig.

Unabhängig davon dürfen solche Anlagen die Gewässerunterhaltung nicht mehr erschweren, als es den Umständen nach unvermeidbar ist. Zudem müssen Anlagen, die durch die technischen Maßnahmen der Gewässer- oder Deichunterhaltung beschädigt werden könnten (wie Grenzsteine, Rohrleitungsein- und -ausläufe u. ä.) mit einem gut sichtbaren Pfahl, mindestens 1,50 Meter über Geländeoberkante, gekennzeichnet werden.

Zur Beantwortung von Fragen oder Abstimmungen im Zusammenhang mit der angezeigten Gewässer- und Deichunterhaltung wenden Sie sich bitte an den Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz, 03249 Sonnewalde, Finsterwalder Straße 32 a, Telefon: 035323 637-0; Fax: 035323 637-25; E-Mail: info@gwv-sonnewalde.de.

Für die örtliche Maßnahmedurchführung und -überwachung ist der Verbandstechniker der Gewässermeisterei Senftenberg, Herr Volker Lehmann, Telefon: 03573 797835 oder 0172 7985053, zuständig.

Erforderliche Einzelabstimmungen werden vom Gewässerverband Kleine Elster - Pulsnitz oder von den ausführenden Unternehmen zur Durchführung der Unterhaltungsarbeiten mit den betreffenden Gewässeranliegern geführt.

Zur reibungslosen Durchführung der Gewässerunterhaltungsmaßnahmen bitten wir um die Absicherung der notwendigen „Baufreiheit“ an den Gewässern und die Gewährleistung der ungehinderten Zufahrt und zeitweisen Grundstücksbenutzung durch die mit den Unterhaltungsmaßnahmen beauftragten Personen oder Dienstleistungsunternehmen.

gez. Frank Lehmann
Bürgermeister

HIER steht Ihnen die Bekanntmachung zum Download bereit.

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 44 Energiewirtschaftsgesetz über Vorarbeiten zum Vorhaben "Netzausbau LEAG GKW, Errichtung Ferngasleitung FGL 20"

ONTRAS Gastransport GmbH plant den Neubau zweier Anschlussleitungen zur Bereitstellung der zusätzlich benötigten Kapazitäten für drei von der LEAG zu errichtenden Gaskraftwerke Schwarze Pumpe, Boxberg und Jänschwalde. Der Neubau ist notwendig, weil die durch LEAG angefragten Kapazitäten zur Versorgung der drei Gaskraftwerke nicht allein durch das vorhandene Leitungssystem bereitgestellt werden können und sich damit eine Netzausbauverpflichtung gemäß §39 Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) ergibt. Die
Kraftwerke sollen H2-ready ausgeführt werden. Entsprechend werden auch die neuen Anschlussleitungen wasserstofftauglich gebaut. Die neuen Verbindungen tragen so zu einer
nachhaltig sicheren Versorgung der Lausitz bei und machen mit der Auslegung auch für den Wasserstofftransport das Netz in dieser Region zukunftsfest. Zudem kann die Gasversorgung für die gesamte Region und darüber hinaus flexibler den Bedürfnissen angepasst und dadurch optimiert werden. Damit erfüllen beide Leitungen auch den Zweck des §1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) „… eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, Gas und Wasserstoff, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.“ sicherzustellen.

Gegenstand
Für die Bereitstellung der Gasmengen (Kapazitäten) für die drei vom Kraftwerksbetreiber LEAG geplanten Gaskraftwerke Schwarze Pumpe, Boxberg und Jänschwalde sind gem.
§39 GasNZV zwei Anschlussleitungen neu zu bauen.

Die zusätzlich benötigten Gasmengen für die Versorgung der geplanten Kraftwerke sollen zum Teil über die EUGAL, an der ONTRAS mit 16,5 Prozent beteiligt ist, bereitgestellt und über die neue Pipeline sowie das Bestandsnetz zu den Kraftwerken transportiert werden. Perspektivisch hat LEAG vorgesehen, diese Kraftwerke auf Wasserstoff umstellen zu wollen.
Auch die neue Anschlussleitung wird bereits komplett wasserstofftauglich ausgeführt, so dass sie die Kraftwerke später auch mit Wasserstoff versorgen könnten.

Dazu soll zum einen der neue Netzanschluss an die EUGAL (ONTRAS-Bezeichnung FGL 307) als Verbindungsleitung FGL 307.05 von einer Armaturengruppe am Standort Lauchhammer zur dort neu zu errichtenden Übernahmeanlage (ÜRST) gebaut werden. Zum anderen soll die hier näher erläutere, in den Jahren 2015-16 neu gebaute FGL 20 im Rahmen eines zweiten Vorhabens vom Netzkopplungspunkt Spreetal Richtung Westen bis nach Lauchhammer verlängert werden.

Die Realisierung der FGL 307.05 ist bis 2026 und der Bau der Verlängerung der FGL 20 bis 2027 geplant.

Gegenstand dieser Bekanntmachung ist nur die Errichtung der FGL 20 mit der Nennweite DN 800 und einem maximalen Betriebsdruck von 84 bar (DP 84) über eine Länge von ca. 36,6 Kilometern.

Die geplante FGL 20 besteht aus zwei Abschnitten. Der erste Abschnitt erstreckt sich vom Netzkopplungspunkt bei Lauchhammer bis Großkoschen. Der zweite Abschnitt verläuft
zwischen Großkoschen bis zum Netzkopplungspunkt bei Spreetal. Auf diesem Abschnitt ist die FGL 20 als Anschlussleitung auf zwei Teilstücken bereits fertiggestellt und der noch zu
bauende Teilabschnitt vom Gewerbegebiet Neuwiese-Bergen (Elsterheide) bis zum Netzkopplungspunkt bei Burg ist bereits planfestgestellt. Die neuen Leitungsabschnitte sollen
gemäß dem raumordnerischen Grundsatz der Leitungsbündelung parallel und in möglichst geringer Entfernung zu bereits vorhandenen Leitungstrassen verlegt werden.

Davon ausgenommen sind ggf. notwendige Trassenänderungen infolge von Fremdvorhaben (z. B. Verlegung/ Ausbau von Verkehrswegen), naturschutzfachlicher Belange oder aufgrund behördlicher Auflagen.

Im Bereich der geplanten Neubau-Trasse befinden sich ONTRAS-eigene Leitungen. Darunter auch solche, die den heutigen Anforderungen nicht mehr entsprechen und außer Betrieb genommen bzw. stillgelegt sind. ONTRAS strebt an, die neue Leitung innerhalb dieser Trassen zu verlegen, wobei die Altleitungen demontiert werden. Die neu zu verlegende Leitung muss dinglich gesichert werden. Leitungsabschnitte in Alttrassen sind ggf. bereits gesichert.

Vorgehen

Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt einer Genehmigung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) in Cottbus und der Landesdirektion Sachsen in Dresden.

Gemäß § 44 Energiewirtschaftsgesetz zeigt der Fernleitungsnetzbetreiber hiermit öffentlich an, die notwendigen Vorarbeiten für das Projekt „Netzausbau LEAG GKW, Errichtung
Ferngasleitung FGL 20“ vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Dies sind beispielsweise Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen, archäologische Prospektionen,
Kampfmitteluntersuchungen und umweltschutzfachliche Kartierungen. Die Arbeiten werden durch Unternehmen vorgenommen, die von ONTRAS dafür beauftragt sind. Sie sind
angewiesen, das Recht zum Betreten von Grundstücken äußerst schonend auszuüben. Sollten durch diese Vorarbeiten unmittelbar Vermögensnachteile (z. B. Flurschäden)
entstehen, werden diese entschädigt.

Die genannten Vorarbeiten stellen keinerlei Vorentscheidung für das geplante Vorhaben dar. Sie dienen lediglich der fachgerechten Erstellung der Antragsunterlagen. ONTRAS wird das Vorhaben darüber hinaus frühzeitig und umfassend kommunikativ begleiten. Dabei werden auch die Anrainer der Trasse detailliert über das Vorhaben informiert.

Umweltschutz

Es ist das Anliegen von ONTRAS, einen sicheren Betrieb der Gasinfrastruktur sowie die Versorgungssicherheit im Netzgebiet zu gewährleisten. Bei allen Arbeiten an der Trasse legen
wir höchste Standards für den Schutz von Menschen und Umwelt an. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nimmt ONTRAS dabei sehr ernst und hält sich streng an die
gesetzlichen Vorgaben. Zudem versucht ONTRAS, durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien, eine
Störung von Wohn- und Erholungsfunktionen während der Bauphase, z. B. durch Lärm, Staub oder Verkehrseinschränkungen, so gering wie möglich zu halten.

Hintergrund

ONTRAS betreibt das 7.700 Kilometer umfassende Fernleitungsnetz in Ostdeutschland und verantwortet den zuverlässigen und effizienten Transport gasförmiger Energie – heute und in Zukunft. Der Fernleitungsnetzbetreiber gestaltet den Energiemarkt der Zukunft aktiv mit, bringt Ideen ein und entwickelt nachhaltige Lösungen für seine Infrastruktur. Dabei setzt das Unternehmen auf eine zuverlässige Technik, langjährige Erfahrung und ein engagiertes Team. Die Gasinfrastruktur von ONTRAS ist schon heute kompatibel mit regenerativen Gasen und in weiten Teilen „H2-ready“. Um die gesamte Infrastruktur nachhaltig für den Transport des Energieträgers Wasserstoff einzurichten, plant und realisiert ONTRAS zahlreiche Projekte für den Transport dieses klimaneutralen Energieträgers, teilweise zusammen mit Marktpartnern.
Mit dem Aufbau eines rund 950 Kilometer Leitungen umfassenden H2-Startnetzes für Ost- und Mitteldeutschland bis 2030 sorgt ONTRAS für die Einbindung der erschlossenen
Wasserstoffregionen in den European Hydrogen Backbone und schafft hohe Flexibilität und Versorgungssicherheit durch Zugang zu Speichern und Importpunkten. Mit den H2-Pipelines unterstützt ONTRAS eine Vielzahl von Wasserstoff-Anwendungen in allen Sektoren, auch im Mobilitäts- und Wärmebereich.

Mehr unter www.ontras.com.

Auflistung der Gemeinde, Gemarkung und Flure, in denen die Arbeiten durchgeführt
werden:

Gemeinde Stadt Lauta,  Gemarkung Lauta,  Flur 1


Gemäß § 44 Energiewirtschaftsgesetz zeigt ONTRAS Gastransport GmbH hiermit öffentlich an, die notwendigen Vorarbeiten für das Projekt „Netzausbau LEAG GKW, Errichtung Ferngasleitung FGL 20 vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen.

Ansprechpartner

PLE Pipeline Engineering GmbH
Constanze Schubert
Projektleiterin
constanze.schubert@ple-engineering.com

powered by heitech.net