Blick auf das Rathaus Lauta

Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Lauta für die Jahre 2025 und 2026

Hiermit wird öffentlich bekannt gegeben, dass gemäß § 74 und § 76 SächsGemO der Stadtrat in seiner Sitzung am 30.06.2025 mit Beschluss-Nr: 214/2025 die Haushaltssatzungen und die Haushaltspläne für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen hat. Die Haushaltssatzungen und die Haushaltspläne 2025-2026 enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Mit Bescheid des Landratsamtes Bautzen vom 14.08.2025 wurden keine Feststellungen getroffen, die zu einer Beanstandung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und2026 führen würden.
 
Die Haushaltssatzungen und Haushaltspläne für die Jahre 2025 und 2026 liegen in der Zeit vom 01.09.2025 bis 08.09.2025 während der Sprechzeiten im Rathaus Lauta, Zimmer 08, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
 
gez. Frank Lehmann
Bürgermeister
 
Hinweis zur Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
 
Entsprechend § 4 Abs. 4 Satz 4 SächsGemO gilt Folgendes:
Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 SächsGemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Lauta, Karl-Liebknecht-Str. 18, 02991 Lauta, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Diese Satzung gilt dann als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Ausfertigung der Satzung, die Öffentlichkeit der Sitzung der Genehmigung oder der Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Durchführung von Maßnahmen der Unterhaltung an Gewässern II. Ordnung

Auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages realisiert ab dem Jahr 2012 der Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz im Bereich der Stadt Lauta mit seinen Ortsteilen die Aufgaben zur Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung im Stadtgebiet.

In der Zeit vom 15. Juli 2025 bis zum 28. Februar 2026 führen der Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz und die von ihm beauftragten Unternehmen die planmäßigen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern II. Ordnung durch. In wasserwirtschaftlichen Bedarfsfällen (zur Sicherung des Wasserabflusses) muss die Gewässerunterhaltung auch außerhalb dieser Zeit erfolgen.

Gemäß der Regelung des § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I Nr. 51 S. 2585 v. 06.08.2009), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409), kündigen wir die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der Anlieger- und Hinterliegergrundstücke an.
Gemäß § 41 WHG und des § 38 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 3  des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636), haben die Eigentümer, Anlieger und Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigten der Gewässer, Deiche und Vorländer zu dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen oder deren Beauftragte die Grundstücke betreten, befahren, vorübergehend benutzen, Kraut und Aushub ablegen, auf den Grundstücken einebnen und aus ihnen bei Bedarf Bestandteile für die Unterhaltung entnehmen. Sie haben ferner zu dulden, dass die Uferbereiche im Interesse der Unterhaltung oder der naturnahen Entwicklung der Gewässer standorttypisch bepflanzt werden.
Es besteht die gesetzliche Verpflichtung der Grundflächeneigentümer und -nutzer, die Uferbereiche als Gewässerrandstreifen so zu bewirtschaften, dass die wasserwirtschaftlichen und ökologischen Gewässerfunktionen im Sinne des § 38 Abs. 1 WHG nicht beeinträchtigt werden! Die Breite der Gewässerrandstreifen beträgt gemäß § 24 Abs. 2 SächsWG im Außenbereich 10,0 Meter und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile 5,0 Meter ab der Böschungsoberkante landeinwärts. Zudem sind alle Handlungen zu unterlassen, die die Gewässerunterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würden.

Mit dieser Ankündigung der beabsichtigten Gewässerunterhaltungsmaßnahmen ergeht gleichzeitig gemäß § 41 Abs. 3 WHG für die duldungspflichtigen Personen im Sinne des § 41 WHG die Verpflichtung, die Ufergrundstücke in einer erforderlichen Breite von 5,0 Metern ab Böschungsoberkannte landeinwärts so zu bewirtschaften, dass die Gewässerunterhaltung und die damit verbundenen Begleitarbeiten, wie z. Bsp. das Einebnen des Aushubs und Mähguts, nicht beeinträchtigt werden.

Zuwiderhandlungen schließen einen Schadenersatzanspruch nach § 41 Abs. 4 WHG in Verbindung mit § 254 BGB aus.

Die Errichtung aller Anlagen (auch Zäune oder Gehölzpflanzungen) in und an Gewässern oder den vorgenannten Uferbereichen ist durch die untere Wasserbehörde des betreffenden Landkreises genehmigungspflichtig.
Unabhängig davon dürfen solche Anlagen die Gewässerunterhaltung nicht mehr erschweren, als es den Umständen nach unvermeidbar ist. Zudem müssen Anlagen, die durch die technischen Maßnahmen der Gewässer- oder Deichunterhaltung beschädigt werden könnten (wie Grenzsteine, Rohrleitungsein- und -ausläufe u. ä.) mit einem gut sichtbaren Pfahl, mindestens 1,50 Meter über Geländeoberkante, gekennzeichnet werden.
Zur Beantwortung von Fragen oder Abstimmungen im Zusammenhang mit der angezeigten Gewässer- und Deichunterhaltung wenden Sie sich bitte an den
Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz, 03249 Sonnewalde, Finsterwalder Straße 32 a, Telefon: 035323 637-0; Fax: 035323 637-25; E-Mail: info@gwv-sonnewalde.de.

Für die örtliche Maßnahmendurchführung und -überwachung ist die Sachbearbeiterin für Kataster und Liegenschaften, Frau Mittelstädt, Telefon: 035323 637-27 oder 0162 2449266, zuständig.
Erforderliche Einzelabstimmungen werden vom Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz oder von den ausführenden Unternehmen zur Durchführung der Unterhaltungsarbeiten mit den betreffenden Gewässeranliegern geführt.
Zur reibungslosen Durchführung der Gewässerunterhaltungsmaßnahmen bitten wir um die Absicherung der notwendigen „Baufreiheit“ an den Gewässern und die Gewährleistung der ungehinderten Zufahrt und zeitweisen Grundstücksbenutzung durch die mit den Unterhaltungsmaß-nahmen beauftragten Personen oder Dienstleistungsunternehmen.

Lauta, den 27.06.2025

gez. Frank Lehmann
Bürgermeister

Bekanntmachung zum Download...

Bekanntmachung der Anpassung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen ab 01.08.2025 und 01.01.2026

Die Elternbeitragssatzung für die wurde am 11.06.2025 mit Wirkung ab 01.07.2025 angepasst.

Finden Sie hier die aktuelle Elternbeitragssatzung der Stadt Lauta ab 01.07.2025.

Im Zusammenhang mit den abgerechneten Betriebskosten des Kalenderjahres 2024, welche im Stadtanzeiger
Juni 2025 und auf der Homepage der Stadt Lauta veröffentlicht werden, ergeben sich zum 01.08.2025 und zum 01.01.2026
neue Elternbeiträge:

Bekanntmachung der Betriebskosten 2024 für Kindertageseinrichtungen der Stadt Lauta

Die Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Betriebskosten für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Lauta für das Jahr 2024 erfolgt im Stadtanzeiger für Juni 2025.

Den vollständigen Bekanntmachungstext vom 10.06.2025 lesen Sie HIER...

Einladung zur Bürgerbeteiligung an der Stadtentwicklung

Die Stadt Lauta befindet sich in der Erstellung eines Strukturentwicklungskonzeptes (StrEK), um die zukünftige Entwicklung unserer Stadt nachhaltig und gemeinsam zu gestalten. Über dieses Vorhaben wurde bereits in der Einwohnerversammlung am 08.04.2025 informiert.

Zur aktiven Mitwirkung an diesem wichtigen Prozess fand vom 08.04.2025 bis zum 11.05.2025 eine Online-Umfrage statt, an der sich bereits viele Lautaer beteiligt haben. Ihre Anregungen und Ideen sind ein wertvoller Beitrag für die zukünftige Entwicklung unserer Stadt!

Darüber hinaus finden im Rahmen des Beteiligungsprozesses sogenannte Ortsspaziergänge statt. Hier haben Sie die Möglichkeit, direkt vor Ort Anmerkungen und Wünsche einzubringen.

Wir laden herzlich ein

Der Bürgermeister der Stadt Lauta sowie der Stadtrat und die Ortschaftsräte Laubusch und Leippe-Torno freuen sich darauf, gemeinsam mit Ihnen Potentiale und Herausforderungen der Stadt Lauta und der Ortsteile zu erkunden und ins Gespräch zu kommen.

Ihre Teilnahme ist uns wichtig - gestalten Sie die Zukunft unserer Stadt aktiv mit!

gez. Frank Lehmann
Bürgermeister

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