Friedensrichter

Unter dem Motto „Schlichten statt Richten“ tragen zwei Friedensrichter in der Stadt Lauta dazu bei, dass sich streitende Parteien ohne Einschaltung des Gerichtes einigen können. Das gelingt vor allem mit großem Einfühlungsvermögen, viel Geduld sowie der Bereitschaft und der Fähigkeit zuzuhören und ausgleichen zu können.

Friedensrichter ist die Amtsbezeichnung der Schiedspersonen im Freistaat Sachsen.
Die Übernahme der Aufgaben erfolgt ehrenamtlich.

Für die Dauer von 5 Jahren werden Friedensrichter durch den Stadtrat gewählt und vom Amtsgericht bestätigt und vereidigt. Die Leitung des Amtsgerichts übt ebenfalls die Aufsicht über die Friedensrichter aus.

Für die Aus- und Fortbildung ist der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. zuständig.

Die Verfahren vor der Schiedsstelle sind nichtöffentlich und die Friedensrichter/innen sind zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet.
Informationen zu Verfahrensabläufen erteilen Ihnen:

Rainer Weidling
Friedensrichter der Stadt Lauta

Ingolf Baatz
Stellvertretender Friedensrichter der Stadt Lauta

Tel. 035722 361-22  (nur zur Sprechzeit)
schiedsstelle@lauta.de

Rathaus Lauta, 1. Obergeschoss, Zimmer 20
Karl-Liebknecht-Straße 18
02991 Lauta

Sprechzeiten:
Jeden 1. Donnerstag im Monat, 16:00 bis 18:00 Uhr.
Änderungen der Sprechzeiten sind vorbehalten. Diese sind im jeweils aktuellen Stadtanzeiger der Stadt Lauta veröffentlicht.

Die Schiedsstelle der Stadt Lauta sucht einen neuen Friedensrichter (m/w/d)

Die Amtszeit des amtierenden Friedensrichters der Stadt Lauta, Herrn Rainer Weidling, endet am 22.09.2024. Nach Ablauf der Wahlperiode ist diese Funktion durch den Stadtrat Lauta für die Amtszeit von 5 Jahren neu zu wählen. Die Stadtverwaltung Lauta bittet daher um Bewerbungen von interessierten Bürgerinnen/Bürgern aus der Bevölkerung der Stadt Lauta.

Im Folgenden finden Sie alle Informationen, die Sie hierfür benötigen.


Die Stadtverwaltung Lauta sucht einen neuen Friedensrichter (m/w/d) für die Schiedsstelle der Stadt Lauta zum 23. September 2024 für die Amtszeit von 5 Jahren.

Welche Aufgabe haben Friedensrichter?

Friedensrichter sollen außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten schlichten und Sühneversuche durchführen. Schlichtungsthemen sind meist Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ärger mit dem Vermieter, Beleidung oder Sachbeschädigung.    

Wer kann sich bewerben?

  • Wer bei Beginn der ersten Amtszeit mindestens 30 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein wird,
  • deutscher Staatsangehöriger und wohnhaft in Lauta ist,
  • über soziale Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein verfügt,
  • kommunikations- und dialogfähig ist.

Ausschlussgründe für dieses Ehrenamt

  • Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind
  • Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann
  • Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte, Polizei- und Justizbedienstete
  • Personen, die in Vermögensverfall geraten sind

Wer Interesse an dieser Aufgabe hat, wird gebeten, sich bis zum 30.03.2024 schriftlich bei der Stadtverwaltung Lauta, Bauamt, Karl-Liebknecht-Straße 18, 02991 Lauta, zu bewerben. Weitere Auskünfte über das Ehrenamt der Friedensrichter erhalten interessierte Bürger bei Frau Eichler unter der Rufnummer 035722 361-32.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

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