Friedensrichter
Unter dem Motto „Schlichten statt Richten“ tragen zwei Friedensrichter in der Stadt Lauta dazu bei, dass sich streitende Parteien ohne Einschaltung des Gerichtes einigen können. Das gelingt vor allem mit großem Einfühlungsvermögen, viel Geduld sowie der Bereitschaft und der Fähigkeit zuzuhören und ausgleichen zu können.
Friedensrichter ist die Amtsbezeichnung der Schiedspersonen im Freistaat Sachsen.
Die Übernahme der Aufgaben erfolgt ehrenamtlich.
Für die Dauer von 5 Jahren werden Friedensrichter durch den Stadtrat gewählt und vom Amtsgericht bestätigt und vereidigt. Die Leitung des Amtsgerichts übt ebenfalls die Aufsicht über die Friedensrichter aus.
Für die Aus- und Fortbildung ist der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. zuständig.
Die Verfahren vor der Schiedsstelle sind nichtöffentlich und die Friedensrichter/innen sind zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet.
Informationen zu Verfahrensabläufen erteilen Ihnen:
Rainer Weidling
Friedensrichter der Stadt Lauta
Ingolf Baatz
Stellvertretender Friedensrichter der Stadt Lauta
Tel. 035722 361-34 (nur zur Sprechzeit)
schiedsstelle@lauta.de
Rathaus Lauta, 1. Obergeschoss, Zimmer 20
Karl-Liebknecht-Straße 18
02991 Lauta
Sprechzeiten:
Jeden 1. Donnerstag im Monat, 16:00 bis 18:00 Uhr.
Änderungen der Sprechzeiten sind vorbehalten. Diese sind im jeweils aktuellen Stadtanzeiger der Stadt Lauta veröffentlicht.