Wahlen

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Thema "Wahlen".
Haben Sie Fragen dazu, so wenden Sie sich gern an die zuständige Sachbearbeiterin in der Stadtverwaltung Lauta:

Bianka Heinze
Tel. 035722 361-31
wahlen@lauta.de

Wahltermine

Planmäßig stehen folgende Wahlen an:

21. Deutscher Bundestag

(Amtszeit: 5 Jahre)
23. Februar 2025 (vorgezogene Wahl)

Informationen zur Bundestagswahl im Jahr 2025

Bundeskanzler Olaf Scholz hat am 11. Dezember 2024 die sogenannte Vertrauensfrage beantragt.

Vertrauensfrage i.S.v. Art. 68 Grundgesetz bedeutet, dass der Bundeskanzler beim Bundestag den Antrag stellt, ihm das Vertrauen auszusprechen. Findet der Antrag des Bundeskanzlers nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen 21 Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.

Am 16. Dezember 2024 haben die Mitglieder des Bundestages dem Bundeskanzler nicht das Vertrauen ausgesprochen. Der Bundespräsident hat nun auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag aufgelöst und den 23. Februar 2025 als Wahltermin bestimmt.

 

Für die Kommunen in Sachsen bedeutet das nicht nur den regulären unplanmäßigen Aufwand, eine Wahl über den Jahreswechsel und zu Jahresbeginn zu organisieren, sondern zusätzlich das Finden von genügend Wahlhelfern und die Durchführung einer Wahl zu einem Termin, der mitten in den Winterferien liegt.
Wir starten daher schon frühzeitig nebenan stehenden Wahlhelferaufruf.
Wir freuen uns über die Unterstützung unserer langjährigen Wahlhelfer, aber auch über neue Personen, die sich bereit erklären, die Stadt Lauta bei der Durchführung dieser Wahl aber auch zukünftigen Wahlen in den kommenden Jahren zu unterstützen.

 

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Hinweis zu Wahlbekanntmachungen:
  • Die "Bekanntmachung zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und zur Erteilung von Wahlscheinen" sowie
  • die "Wahlbekanntmachung" zur vorgezogenen Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025

wird ab 13.01.2025 hier sowie in der Januar-Ausgabe des Stadtanzeigers (Ausgabe vom 29.01.2025) erfolgen.

 

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Ergänzender Hinweis zu Beantragung von Wahlscheinen für die Briefwahl:

Die Versendung oder Abholung der Briefwahlunterlagen sowie ggf. die Wahl mit Wahlschein (Briefwahl) an Ort und Stelle
kann erst erfolgen, wenn der Gemeindebehörde die amtlichen Briefwahl-Dokumente, das heißt Wahlbriefumschläge, Stimmzettelumschläge sowie natürlich die Stimmzettel vollständig vorliegen.
Da das Wahlvorschlagsverfahren erst Ende Januar 2025 abgeschlossen sein wird, ist mit dem Vorliegen der Stimmzettel
erst in der ersten Februar-Woche (voraussichtlich spätestens am 07.02.2025) zu rechnen.
Für Wahlscheinanträge, die vor diesem Termin eingehen, werden die Briefwahlunterlagen bei Vorliegen der Stimmzettel dann umgehend verschickt.

Ihre Stadtverwaltung Lauta

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Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes sowie § 33 Sächsisches Meldegesetz über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen

Gemäß § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) sowie § 33 des Sächsischen Meldegesetzes darf die Gemeinde als Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten auf Antrag Gruppenauskunft aus dem Melderegister über Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.


Übermittelt werden dürfen:
• Familiennamen,
• Vornamen unter Kennzeichnung des Rufnamens,
• Doktorgrad,
• Anschrift,

Eine Auskunftserteilung erfolgt nicht, soweit
• der Betroffene für eine JVA, ein Krankenhaus, Pflegeheim oder eine ähnliche Einrichtung im Sinne von § 52 Bundesmeldegesetz gemeldet ist,
• eine Auskunftssperre vorliegt,
• die betroffene Person der Auskunftserteilung, der Veröffentlichung oder der Übermittlung ihrer Daten widersprochen hat oder widerspricht.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen bei der

Stadtverwaltung Lauta
Einwohnermeldeamt
Karl-Liebknecht-Straße 18
02991 Lauta

und gilt bis auf Widerruf.

Bereits früher eingelegte Widersprüche gegen Auskünfte vor Wahlen gelten fort.

gez. Grader
Hauptamt

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