Informationen aus dem Einwohnermeldeamt / Pass- und Meldewesen

Allgemeine Informationen

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,

bitte denken Sie rechtzeitig daran, Ihre Ausweisdokumente auf Gültigkeit zu prüfen.

Beantragung

  • Ohne Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten des Rathauses Lauta beim Einwohnermeldewesen, Zi. 04

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Bitte beachten Sie folgende Einschränkung von März bis Ende Juni 2026:


Das Einwohnermeldewesen
ist vorübergehend ausschließlich dienstags und donnerstags zu den o. g. Sprechzeiten besetzt.

In dringenden Fällen, in denen eine Bearbeitung von Angelegenheiten im Pass- und Meldewesen nicht zu den Sprechzeiten dienstags und donnerstags erfolgen kann, senden Sie bitte eine Anfrage zur Terminvereinbarung an meldeamt@lauta.de.
Bitte teilen Sie hierbei Ihre Kontaktdaten, Ihr Anliegen sowie mögliche Terminfenster mit.

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  • persönlich bei Vorlage des bisherigen Ausweisdokumentes (falls vorhanden)
  • Minderjährige müssen mit einem Sorgeberechtigen erscheinen
    • Bei einem Sorgeberechtigten mit Nachweis über alleiniges Sorgerecht.
    • Falls zwei Personen sorgeberechtigt sind, bitte Vollmacht und Ausweiskopie des nicht anwesenden Elternteils mitbringen.

Mitzubringende Unterlagen

  • Familienstammbuch oder Heirats- bzw. Geburtsurkunde
  • Digitales Lichtbild
    • E-Pass-Code vom Fotografen oder
    • Digitales Lichtbild direkt vor Ort im Rathaus (Kosten 6,00 €)

Dokument Gebühren

Bearbeitungsdauer
(Ab Beantragung)

Gültigkeit
Personalausweis 46,00 Euro ca. 10 Werktage 10 Jahre
27,60 Euro (ermäßigt) * 6 Jahre *
Reisepass 70,00 Euro ca. 6 Wochen 10 Jahre
37,50 Euro (ermäßigt) * 6 Jahre *
Zusatzkosten Reisepass (Express) zzgl. 32,00 Euro Expressgebühr ca. 4 Werktage  

* Ab Geburt bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres gilt eine verkürzte Gültigkeitsdauer sowie ein ermäßigter Gebührensatz.

Höhere Gebühren für Personalausweise

Der Preis für den Personalausweis beträgt seit dem 07.02.2026 46,00 Euro; der ermäßigte Gebührensatz bis zum 24 Lebensjahr beträgt 27,60 Euro.

Grundlage dieser Änderung ist die „Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“.

Warum die Gebühren erhöht wurden?
Wie das Bundesministerium des Innern mitteilt, sind sowohl die Herstellungskosten der Ausweise als auch der Verwaltungsaufwand in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Mit der Erhöhung der Gebühren soll sichergestellt werden, dass die Leistungen der Ausweisbehörden weiterhin kostendeckend erbracht werden können.

Weitere Informationen: Personalausweisportal des Bundesministerium des Innern

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt der Stadt Lauta.

Ansprechpartner/in
N. N.
Tel. 035722 361-38
meldeamt@lauta.de

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