Informationen aus dem Einwohnermeldeamt / Pass- und Meldewesen

Informationen aus dem Einwohnermeldeamt / Pass- und Meldewesen

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
bitte denken Sie rechtzeitig daran, Ihre Ausweisdokumente auf Gültigkeit zu prüfen.

Seit 2024 werden Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt oder verlängert.

Für Kinder gibt es jetzt die Möglichkeit, einen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.

 

Beantragung

  • Ohne Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten des Rathauses Lauta beim Einwohnermeldewesen, Zi. 04
  • persönlich bei Vorlage des bisherigen Ausweisdokumentes (falls vorhanden)
  • Minderjährige müssen mit einem Sorgeberechtigen erscheinen
    (falls 2 Personen sorgeberechtigt sind, bitte Vollmacht des nicht anwesenden Elternteils mitbringen)

Mitzubringende Unterlagen

  • Familienstammbuch oder Heirats- bzw. Geburtsurkunde
  • 1 biometrisches Passbild (bis 30.04.2025)
  • E-Pass-Code vom Fotografen für Digitales Lichtbild oder Digitales Lichtbild vor Ort (voraussichtlich ab 01.05.2025)

Ansprechpartnerin

SB Einwohnermeldewesen
Laura Quosdorf
Tel. 035722 / 361-38
meldewesen@lauta.de

 

regulär

Personalausweis

Reisepass

Bearbeitungsdauer

1 – 2 Wochen

4 – 6 Wochen

Gebühr

37,00 €

70,00 €

Gültigkeit

10 Jahre

10 Jahre

Bei Beantragung von Geburt bis zum 24. Lebensjahr

Personalausweis

Reisepass

Gebühr

22,80 €

37,50 €

Gültigkeit

6 Jahre

6 Jahre

 

Neue Regelungen für Lichtbilder ab Mai 2025

Ab dem 1. Mai 2025 werden Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ausschließlich digital erstellt und verwendet (E-Passfoto-Verfahren).

Sie können wählen, ob sie das digitale Passbild von einem Dienstleister oder in der Passbehörde erstellen lassen.

Erstellung und Übertragung des Digitalen Lichtbilds
von einem entsprechend zertifizierten Fotografen
Erstellung des Digitalen Lichtbild
direkt vor Ort im Einwohnermeldeamt der Stadt Lauta
  • Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass diese Lichtbilder von zertifizierten Fotografen oder anderen anerkannten Einrichtungen (z.B. Drogerie-Märkte mit Fotostation) auf einem gesicherten elektronischen Weg an die Behörden übermittelt werden müssen.
  • Lichtbilder, die von zertifizierten Drittanbietern elektronisch übermittelt werden, können innerhalb von 6 Monaten für mehrere Dokumentenanträge genutzt werden
  • Hier wird im Rathaus ein zertifiziertes Lichtbildaufnahmegerät (vorausgesetzt, es erfolgt eine rechtzeitige Lieferung des Aufnahmegerätes durch die Bundesdruckerei) stehen und die digitalen Lichtbildaufnahmen mit Unterstützung des Sachbearbeiters Einwohnermeldeamt fertigen.
  • Die Kosten für ein digitales Passfoto direkt in der Behörde betragen 6,00 Euro pro bestelltes Dokument.

Bitte beachten Sie,
dass eine Aufnahme per Smartphone oder Kamera selbst nicht ausreichend ist und Lichtbilder in Papierform nicht verwendet werden können.

Hintergrund:

Das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sieht Änderungen in den Gesetzen und Verordnungen zum Pass- und Personalausweis-wesen sowie im Aufenthaltsgesetz und der Aufenthaltsverordnung vor, nach denen künftig Manipulation von hoheitlichen Dokumenten durch Morphing gezielt begegnet werden soll. Morphing be-zeichnet eine Technik, mit der Lichtbilder (i. A. für Pass, Personalausweis und ausländerrechtliche Ausweisdokumente) elektronisch manipuliert werden können, indem mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild digital verschmolzen werden und somit die Gesichtszüge von verschiedenen Personen in einem Lichtbild erscheinen.
Durch Morphing-Manipulation ist der Pass beziehungsweise Personalausweis als Instrument zur Identitätskontrolle im Kern bedroht, sodass die bisherige Praxis, nach der antragstellende Personen ausgedruckte Lichtbilder bei der Pass-, Personalausweis- oder Ausländerbehörde einreichen, nicht mehr den aktuellen Sicherheitsanforderungen entspricht.

Wo finde ich einen zertifizierten Fotografen?

Bitte fragen Sie bei Ihrem Fotografen des Vertrauens an, ob dieser am E-Passfoto-Verfahren teilnimmt.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt der Stadt Lauta,

Tel. 035722 / 361-38.

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