Öffentliche Bekanntmachung über die Suche nach einer stellvertretenen Friedensrichterin / eines stellvertretenden Friedensrichters (m/w/d)
Die Stadt Lauta sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Schiedsstellenbezirk Lauta eine engagierte Persönlichkeit für das Ehrenamt als stellvertretende Friedensrichterin / stellvertretender Friedensrichter (m/w/d).
Friedensrichterinnen und Friedensrichter sind ehrenamtlich tätig und tragen wesentlich dazu bei, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen und damit das nachbarschaftliche sowie gesellschaftliche Miteinander zu stärken.
Aufgaben des Amtes
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
• Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten,
• Vermittlung bei Nachbarschaftsstreitigkeiten,
• Schlichtung in bestimmten strafrechtlichen Angelegenheiten,
• Förderung einvernehmlicher Konfliktlösungen.
Die Tätigkeit erfolgt unparteiisch, verschwiegen und verantwortungsbewusst.
Voraussetzungen
Bewerberinnen und Bewerber müssen:
• nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein,
• das Wahlrecht besitzen,
• ihren Wohnsitz in Lauta bzw. dessen Ortsteilen haben,
• mindestens 30 Jahre und höchstens 70 Jahre alt sein.
Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich. Lebenserfahrung, Menschenkenntnis, Geduld, Kommunikationsfähigkeit und die Bereitschaft zur Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung werden erwartet.
Ausschlussgründe
Vom Amt ausgeschlossen sind unter anderem Personen,
• die infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind,
• die wegen einer vorsätzlichen Tat rechtskräftig verurteilt wurden,
• die als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Notarin/Notar, Richterin/Richter, Staatsanwältin/Staatsanwalt oder im Polizeivollzugs- bzw. Justizdienst tätig sind.
• außerdem gelten weitere gesetzliche Ausschlussgründe nach § 4 SächsSchiedsGütStG.
Wahl und Amtszeit
Die Wahl erfolgt durch den Stadtrat der Stadt Lauta. Die gewählte Person wird anschließend durch das zuständige Amtsgericht bestätigt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Die Stadt Lauta kann von den Bewerbern eine schriftliche Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 2 bis 5 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes vorliegen, und die Erteilung einer Einwilligung in die Auskunftseinholung beim Bundesbeauftragten für Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes verlangen.
Bewerbung
Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung bis zum 12.07.2026 mit:
• tabellarischem Lebenslauf
• kurzem Motivationsschreiben und
• Kontaktdaten
an folgende Anschrift zu richten:
Stadt Lauta
Ordnungsamtsamt
Karl-Liebknecht-Straße 18
02991 Lauta
oder per E-Mail an: ordnungsamt@lauta.de
Nach Prüfung der Bewerbungen erfolgt eine kurze persönliche Vorstellung im Stadtrat.
Für Rückfragen steht das Ordnungsamtsamt der Stadt Lauta telefonisch unter der Nummer 03572 361-57 zur Verfügung.
Lauta, den 12.06.2026
Stadt Lauta
Bürgermeister
Folgender Hinweis:
Die Wahl des stellvertretenden Friedensrichters ist gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes (SächsSchiedsGütStG) öffentlich bekanntzumachen. In der Stadt Lauta erfolgt die öffentliche Bekanntmachung gemäß Bekanntmachungssatzung durch Abdruck im Stadtanzeiger. Zusätzlich kann auf der Website darauf aufmerksam gemacht werden. Daher können Bewerbungen erst ab Erscheinen des Stadtanzeigers Ende Juni entgegengenommen werden.
Wir bitten, dies zu beachten.

