Aktuelles zum Ökologischen Altlastengroßprojekt Lautawerk (Teilbereich "Blaue Donau")

Zum aktuellen Stand der Bearbeitung im Teilbereich Blaue Donau wurde zuletzt umfassend mit den Veröffentlichungen des Stadtanzeiger Nr. 7/2024 und im selbem Zeitraum auch auf dieser Website informiert.

Darin war unter anderem die die Errichtung von Grundwassermessstellen nördlich des Schleichgrabens sowie die Vorbereitung eines großflächigen Grundwassermonitorings angekündigt. (Ergänzung des Bürgermeisters dazu direkt nach dieser Mitteilung)

Die Errichtung dieser Grundwassermessstellen ist im Jahr 2024 erfolgt. Diese wurden bereits zweimal einer Beprobung unterzogen. Die daraus erlangten Analysenergebnisse ergaben hinsichtlich der Konzentrationen von Phenolen/Alkylphenolen im Grundwasser keinerlei Befunde für eine Ausbreitung der Grundwasserkontamination nördlich des Schleichgrabens.

In der Information aus dem Jahr 2024 war auch die Beauftragung weiterer Planungsschritte zur Instandsetzung der vorhandenen Drainage für den Sommer 2024 in Aussicht gestellt worden.

Zu dieser bisher in Betracht gezogenen Maßnahme einer Instandsetzung der vorhandenen Drainage hat eine Kostenschätzung Gesamtkosten von circa 12 Millionen Euro für die Errichtung und dem anschließenden Betrieb über 30 Jahre ausgewiesen. Dieses Ergebnis war Anlass, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu hinterfragen, denn weitreichende, komplexe und sehr teure Maßnahmen erscheinen nur gerechtfertigt, wenn sie mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu den gewünschten und notwendigen Effekten führen und alternative Möglichkeiten geprüft wurden. Die Wirkung der Drainage zur Lagestabilität des Grundwasserschadens sowie zur Geruchsbeseitigung ist derzeit fachlich nicht im ausreichenden Maße belegt.

Es existiert durch das ab dem Jahr 2025 realisierte Grundwassermonitoring nördlich des Schleichgrabens in Verbindung mit dem seit dem Jahr 2022 durchgeführten quartalsweisen Oberflächenwasser- und Drainagewassermonitorings eine neue Datenlage, welche eine Neubewertung der Gefährdungssituation nahelegt.

Zur weiteren Abschätzung und Bewertung einer Gefährdung durch Ausbreitung des Grundwasserkontamination sind weitere Daten erforderlich. Dazu wird aktuell die Durchführung eines großflächigen Grundwassermonitorings sowie die Fortführung des Oberflächenwassermonitorings am Schleichgraben vorbereitet. Die erlangten Daten werden fachgutachterlich ausgewertet und stellen die Grundlage für eine sich anschließend aktualisierte Gefahrenbewertung für das Grund- und Oberflächenwasser sowie für die Ableitung ggf. erforderlicher weiterer Schritte dar.

Diese Mitteilung verantwortet der Verpflichtete aus dem Ökologischen Altlastengroßprojekt Lautawerk, das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL).


Ergänzung / Kommentar des Bürgermeisters der Stadt Lauta, Herrn Lehmann:

Bereits im Rahmen der oben erwähnten letzten Mitteilung, veröffentlicht im Sommer 2024 u. a. im Amtsblatt „Stadtanzeiger“, hatte ich meinen Unmut und mein Unverständnis dahingehend geäußert, dass es erneute Verzögerungen bei der bereits seit vielen Jahren geplanten Instandsetzung der Drainage der sogenannten „Blauen Donau“ gibt. Damals war seitens des Ministeriums von einem Maßnahmenbeginn 2027 die Rede.

Die aktuelle Mitteilung enttäuscht auf ganzer Linie, geht sie doch (wieder einmal) nur auf Monitoring, neue Daten und das Erfordernis weiterer Untersuchungen ein. Ich fühle mich als gewählter Vertreter unserer Einwohnerschaft nicht ernstgenommen.

Wie Sie sicherlich wissen, wurde seitens des Verpflichteten in der Zeit, in der ich Bürgermeister unserer Stadt Lauta sein darf, mehrfach konkret angekündigt, dass es bald mit der Instandsetzung bzw. Sanierung der Drainage (hier waren schon unterschiedliche Begriffe in Gebrauch) losgeht. Unter anderem erinnere ich mich an eine große Einwohnerversammlung mit diesem Schwerpunktthema. Was ist seither sichtbar passiert? Außer Probenahmen nichts!

Daher erkläre ich hiermit ausdrücklich, dem Inhalt der Mitteilung des SMUL nicht zuzustimmen und protestiere gegen die Vorgehensweise des Verpflichteten. Mir ist bekannt, dass sich auch das Landratsamt Bautzen als Genehmigungsbehörde mit den Aussagen des SMUL nicht zufriedenstellt.

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, seien Sie versichert, dass das Landratsamt und die Stadtverwaltung weiter aktiv dafür kämpfen werden, an diesem unhaltbaren Zustand etwas zu ändern. Wir stimmen uns zu angebrachten weiteren Schritten eng ab. Ich halte Sie in geeigneter Form auf dem Laufenden.

gez. Frank Lehmann

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