Informationen aus dem Rathaus

Einladung zur offiziellen Wiedereinweihung der Aluminiumglocke

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
liebe Spenderinnen und Spender,

unsere Aluminiumglocke - das Wahrzeichen unserer Stadt Lauta - wurde bedauerlicherweise im vergangenen Jahr durch eine Sprengstoff-Attacke schwer beschädigt.

Dank der großzügigen Unterstützung zahlreicher Spender konnte dieses bedeutende Symbol unserer Gemeinschaft von der Fachfirma Kunstguss Döhler GbR aus Elbenstock fachgerecht restauriert werden.

Wir freuen uns nun, Sie zur Wiedereinweihung der Aluminiumglocke am
Montag, dem 30. Juni 2025, 15:30 Uhr, am alte Standort (kleiner Glockenpark), Ecke Karl-Liebknecht-Straße / Friedrich-Engels-Straße Lauta
einladen zu können.

Gemeinsam mit Ihnen möchten wir die Rückkehr eines wichtigen Stadtsymbols (auch in Erinnerung an die vormalige Aluminiumproduktion) würdigen und allen Spenderinnen und Spendern danken, die diese Wiederherstellung ermöglicht haben.

Der Stadtrat Lauta und ich freuen sich auf Ihr Kommen!

gez. Frank Lehmann
Bürgermeister

Presseinformation - Direktvermarkter informieren zu Glasfaseranschlüssen und TV

Aktuell ist ein Team von Mitarbeitenden der Ranger Marketing & Vertriebs GmbH im Auftrag der Telekom in Lauta unterwegs.
Eine Marktforschungsstudie der Telekom hat ergeben, dass die meisten Kunden nur deshalb nicht auf einen Glasfaseranschluss umsteigen, weil sie gar nicht wissen, dass ein solcher Anschluss bei Ihnen zur Verfügung steht. Deshalb werden in den nächsten Wochen Vertriebsmitarbeiter zu einem Umstieg auf Glasfaser an der Haustür beraten.

Vertriebsmitarbeiter können sich jederzeit ausweisen
Die Direktvermarkter*innen arbeiten nach klaren Richtlinien und Qualitätsvorgaben. Sie tragen Kleidung mit Telekom-Logo und einen Ausweis mit Lichtbild in Sichthöhe. Auf dem Ausweis befindet sich zusätzlich ein QR-Code. Über diesen Code ist auf der Telekom-Internetseite der Mitarbeiter mit Foto zu sehen. So lässt sich prüfen, ob es tatsächlich autorisiertes Personal ist. Außerdem führen die Berater*innen zur Legitimation ein Original-Schreiben der Telekom bei sich. Darüber hinaus haben sie immer eine Rückrufnummer dabei, über die man im Zweifel per Telefon den Mitarbeitenden identifizieren lassen kann. Diese Nummer lautet bundesweit 0800 330 97 65.

Die Medieninformation steht Ihnen HIER zum Download bereit...

Übernahme von Garagen auf fremden Grund und Boden

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wenn Sie beabsichtigen, eine Garage zu übernehmen, bitten wir um Beachtung nachfolgender Hinweise:

Rechtslage der DDR-Garagen:

Nach § 296 Abs. 1 des Zivilgesetzbuches der DDR (ZGB) konnten auf gepachteten Grundstücken Garagen errichtet werden, die im Eigentum des Pächters standen (Auseinanderfallen des Eigentums an der Garage und des Eigentums am Grundstück). In der DDR war es üblich, dass man sich von der Kommune ein Stück Land pachtete und darauf eine Garage errichtete. Man war dann Eigentümer der Garage, aber nicht des Grundstücks darunter.

Für diese DDR-Sachverhalte hat das Schuldrechtsanpassungsgesetz mittels einer Zwischenlösung zunächst die Beibehaltung der getrennten Eigentumsverhältnisse geregelt und den Garageneigentümer langjährige Sonderrechte gewährt. Voraussetzung war die weitere Gültigkeit des ursprünglichen DDR-Nutzungsvertrages. Wurde er - inzwischen der Regelfall - durch einen neuen Mietvertrag ersetzt, so gibt es kein getrenntes Eigentum an der Garage mehr, d. h., der Eigentümer des Grundstücks ist auch Eigentümer der Garage.

Die aktuelle Situation für Garagengrundstücke im Eigentum der Stadt Lauta:

Mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung muss sich auch die Stadt der geltenden Rechtslage stellen und nicht zuletzt aufgrund der Grundsteuer- und Umsatzsteuerreform neue Wege gehen. Wie diese aussehen werden, ist noch nicht abschließend geklärt. Es ist aber davon auszugehen, dass das getrennte Eigentum von Garage und Grundstück insgesamt und zeitnah beendet wird. Wenn Sie eine Garage übernehmen möchten, beachten Sie bitte die hier geschilderte rechtliche Lage.

gez. Frank Lehmann
Bürgermeister

Amtliche Haushaltsbefragung - Mikrozensus 2025

Wie bereits in den Vorjahren führt das Statistische Landesamt auch 2025 in Sachsen den Mikrozensus durch. Diese "kleine Volkszählung" findet im gesamten Bundesgebiet statt und ist eine gesetzliche angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht.

Lesen Sie HIER die vollständige Medieninformation des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen...

Aktuelles zum Ökologischen Altlastenprojekt Lautawerk für den Teilbereich "Blaue Donau" - Stand April 2024

Zum aktuellen Stand der Bearbeitung im Teilbereich Blaue Donau wurde zuletzt umfassend mit den Veröffentlichungen vom 24.11.2023 (Stadtanzeiger Nr. 11, 33. Jahrgang) und auf dieser Website informiert. Aktuell ergeben sich folgende neue Sachstände:

Machbarkeitsstudie Instandsetzung Drainage und Nachfolgeplanungen

Ziel der Instandsetzung der teilweisen bereits maroden Drainage ist die langfristige Sicherung des Grundwasserschadens im Bereich der „Blauen Donau“ unter gleichzeitiger Erreichung einer Geruchsminderung in dem Gebiet. Das Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) hatte hierzu eine Studie zur Machbarkeit der Instandsetzung der Drainage beauftragt. Sie umfasste die drei Leistungsphasen Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung inkl. Landschaftspflegerischer Begleitplan mit Artenschutzfachbeitrag. Diese sind abgeschlossen und in deren Ergebnis ist die Instandsetzung der Drainage planerisch umsetzbar und durch die zuständige Ordnungsbehörde bestätigt worden.

Parallel dazu muss unter anderem auf Grundlage der Entwurfsplanung die Mitnutzung der Drainage und der betroffenen Grundstücke mit den Eigentümern und Nutzungsberechtigten geklärt werden. Hierzu hat sich die Sanierungsverantwortliche, das SMEKUL bereits mit dem Umweltamt Landkreis Bautzen Ende 2023 abgestimmt. Der sehr komplexe Standort erfordert umfangreiche Abstimmungen mit vielen Beteiligten.

Die Eigentümer werden rechtzeitig über die weitere Vorgehensweise und die vorgesehenen Abstimmungen mit den Beteiligten informiert. Die nächsten konkreten Schritte sind dann die Vergabe der Planungsleistungen „Genehmigungsplanung“ und optional „Ausführungsplanung mit Vorbereitung und Mitwirkung der Bauvergabe“. Darauf aufbauend ist von einem Baubeginn 2027 auszugehen. Die Bauzeit wird in etwa 18 Monate betragen. Der Baubeginn muss aufgrund naturschutzfachlicher Auflagen (Brutzeiten) im Herbst liegen.
Ergänzung bzw. Hinweise des Bürgermeisters dazu folgen weiter unten direkt im Anschluss an diese Bekanntmachung.

Gewässermonitoring

Das Monitoring wird mit weiteren Messkampagnen in Absprache mit dem Landkreis Bautzen fortgesetzt. Die Ergebnisse zu den vierteljährlichen Messungen der Wasserqualität am Schleichgraben für das Jahr 2023 sowie I. Quartal 2024 liegen vor und befinden sich in behördlicher Prüfung. Die weiteren Messungen ab dem II. Quartal 2024 und in den Folgejahren werden nahtlos fortgesetzt. Seit Beginn der quartalsweisen Messungen 2020 wurden die behördlich bestätigten Einleitwerte eingehalten. Die nächste Messung im II. Quartal 2024 erfolgt im Mai 2024.

Messstellenneubau

Für die Weiterführung des Grundwassermonitorings sind auf der Grundlage der Empfehlungen des Monitorings 2019/2020 und des Sanierungsaudits einige Bereiche durch weitere neue Messstellen zu untersuchen. Die Vergabeverfahren zur Planung, Überwachung und zum Bau dieser Messstellen wurden erfolgreich abgeschlossen. Die entsprechenden Firmen sind beauftragt. Die Leistungen zum Neubau werden ab 8. Mai 2024 beginnen. Der Abschluss ist bis September 2024 geplant.

Grundwassermonitoring

Entsprechend der Empfehlungen im Sanierungsaudit und der zugehörigen behördlichen Vorgaben wird das weitere Grundwassermonitoring nach Errichtung der neuen Messstellen im Frühjahr 2025 fortgeführt werden. Die Planung der Maßnahme befindet sich derzeit in Abstimmung mit dem Landkreis Bautzen (untere Bodenschutzbehörde). Nach behördlicher Bestätigung wird die Ausschreibungsphase vorbereitet.

Für Fragen und Hinweise erreichen Sie das Projektmanagement für das Ökologische Altlastengroßprojekt – Teilbereich Blaue Donau telefonisch unter 0351 2111730 bzw. per
E-Mail unter pm.lauta@burmeier-ingenieure.de.

Zum Stand der weiteren Umsetzung der Maßnahmen wird voraussichtlich im 4. Quartal 2024 erneut berichtet.

Diese Veröffentlichung ist inhaltlich mit dem Sanierungsverantwortlichen, dem Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, und dem Landkreis Bautzen (untere Bodenschutzbehörde) abgestimmt.


Ergänzung / Hinweise des Bürgermeisters zur Zeitschiene der Maßnahme „Instandsetzung der Drainage“:

Die in der obigen Veröffentlichung genannte neue Zeitschiene mit einem „Baubeginn 2027“ ist für mich und die Stadtverwaltung Lauta unverständlich, da dies eine erneute Verzögerung bedeuten würde. Deswegen habe ich beim Ministerium SMEKUL nachgehakt und folgende Antwort erhalten:

„ … Derzeit finden Abstimmungen zwischen dem Landratsamt und SMEKUL zur anordnungsrechtlichen Grundlage der Drainageinstandsetzung statt.

Auch die ungeklärte Trägerschaft der Drainage in der Vergangenheit und mögliche Regelungen für die Zukunft sowie nachfolgend die ausstehende Klärung mit den Eigentümern sorgen für Verzögerungen.

Danach erst können die EU-weite Ausschreibung der weiteren Planungsleistungen und die erforderlichen Umsetzungsschritte erfolgen. …“

Ich habe in der Folge die Verantwortlichen des Ministeriums wie auch das Landratsamt deutlich darauf hingewiesen, dass die angeführten Gründe für die erneute Verzögerung aus meiner Sicht nicht stichhaltig sind. Diese Themen sind bereits seit Jahren bekannt. So gab es mit den betroffenen Flächeneigentümern bereits vor Jahren entsprechende Abstimmungen. Grundsätzliche Vorbehalte sind mir seitens der Eigentümer nicht bekannt. Deswegen habe ich darauf gedrungen, das Verfahren, wo nur möglich, zu beschleunigen – also u. a. bestimmte Schritte parallel zu tun.

Ich habe die klare Erwartung geäußert, auch im Namen der Anwohner und somit direkt Betroffenen, dass nun endlich konkret gehandelt werden muss. Die Verantwortlichen im Ministerium wie im Landratsamt haben mir zugesichert, meinen Hinweisen nachzugehen. Seien Sie versichert, dass ich an dieser Angelegenheit beharrlich dranbleiben werde.

Frank Lehmann
Bürgermeister

Wichtige Information an alle Garageneigentümer im Garagenkomplex „Ehemalige Aschekippe“ Laubusch

Nutzung der Zufahrt zum Garagenkomplex mit PKW - Jährliche Unterweisung der Verhaltensanforderungen

Für die Unterweisung aller berechtigter Personen ist die Stadt Lauta verantwortlich.

Die Zufahrt zum Garagenkomplex „Ehemalige Aschekippe“ in der Gemarkung Laubusch Flur 1 Flurstück 38/5 und 39/10 verläuft über Sperrgebiet der LMBV.

Für die dafür vorliegende Sondergenehmigung bis 31.12.2025 bedarf es einer jährlichen Unterweisung der Verhaltensanforderungen aller berechtigten Personen (entsprechend der Miet- und Pachtverträge).

Bitte lesen Sie sich die ALLGEMEINEN VERHALTENSANFORDERUNGEN und die ZUSÄTZLICHEN VERHALTENSANFORDERUNGEN genau durch. Diese können Sie sich auch in Papierform aus dem Stadtanzeiger 01/2025 für Ihre Unterlagen entnehmen.

Masterplan für Erikasee und Kortitzmühler See wird erstellt

Die bergtechnische Sanierung des Erikasees und des Kortitzmühler Sees beginnt voraussichtlich frühestens im Jahr 2025. Aus der Sanierung ergibt sich das Potential, das Gebiet strukturiert zu entwickeln.

Die Stadt Lauta sowie die Gemeinde Elsterheide starteten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Sachsen (ZVLSS) die Initiative für eine umfassende Planung, um das o. g. Zeitfenster für eine effektive Vorbereitung zu nutzen.

Der ZVLSS hat in der Folge dessen die Büros neuland (Oppach) und das kollektiv stadtsucht (Cottbus) mit der Erstellung des „Masterplans Erikasee und Kortitzmühler See“ beauftragt.

Mit dem Masterplan wird das Ziel verfolgt, die lokalen Herausforderungen des Strukturwandels mit den Zielen der landschaftlichen und kommunalen Entwicklung zu verknüpfen. Die Potenziale eines naturnahen Tourismus sollen dabei berücksichtigt werden.

Die Gebietskulisse erstreckt sich von den ufer- bzw. seenahen Bereichen des Erikasees im Westen bis zum Kortitzmühler See im Osten. Im Norden werden der Geierswalder See und die Ortschaft Tätzschwitz mit in die Betrachtungen einbezogen. Im Süden ist die Stadt Lauta mit ihren Ortsteilen der wichtigste Bezugsraum.

In den Masterplan sollen vorhandene Ideen und Konzepte mit einfließen und aufeinander abgestimmt werden. Interessierte Bürger / Vereine / Institutionen können sich deshalb sehr gern mit Anregungen und Ideen sowie für weitere Informationen an die Planungsbüros wenden.

Kontakt über info@kollektiv-stadtsucht.com (0355 - 75 21 66 11) oder an post@neuland-oppach.de (035872 – 41 910).

Elektronische Kommunikation mit der Stadtverwaltung Lauta

Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Stadtverwaltung Lauta versenden, so beachten Sie bitte, dass wir nur ausgewählte Dateiformate und Anwendungen unterstützen können. Bitte senden Sie uns nur PDF-Dateien oder JPG-Dateien.

Alle Dateiformate, in denen automatisierte Abläufe oder Programmierungen (sogenannte Makros) verwendet werden, werden aus Sicherheitsgründen vom System abgewiesen und können somit nicht vom jeweiligen Sachbearbeiter bearbeitet werden.

Sollte es vorkommen, dass Sie auf eine E-Mail keine Antwort erhalten, wenden Sie sich bitte telefonisch an den jeweiligen Sachbearbeiter oder schriftlich an die Stadtverwaltung Lauta, Karl-Liebknecht-Straße 18, 02991 Lauta.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Stadtverwaltung Lauta

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